Zu den Pkw-Gesamtkosten gehört weiterhin die Summe aller übrigen Betriebskosten, z. B.
- Betriebsstoffkosten (Benzin, Öl, Reinigungs- und Pflegekosten),
- Ersatzteile und Zubehör (z. B. Reifen und Eiskratzer),
- Wartungs- und Reparaturkosten,
- Garagenmiete[1],
- Kfz-Steuer und -versicherung.
In die Berechnung der Gesamtkosten nicht einzubeziehen ist der Ladestrom bei einem Elektro-Dienstwagen, der beim Laden an einer betrieblichen Ladestation steuerfrei bleibt.[2] Dasselbe gilt für den steuerfreien Auslagenersatz, wenn der Arbeitgeber die zunächst vom Arbeitnehmer getragenen Stromladekosten steuerfrei ersetzt.[3]
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