Zu den Pkw-Gesamtkosten gehört weiterhin die Summe aller übrigen Betriebskosten, z. B.

  • Betriebsstoffkosten (Benzin, Öl, Reinigungs- und Pflegekosten),
  • Ersatzteile und Zubehör (z. B. Reifen und Eiskratzer),
  • Wartungs- und Reparaturkosten,
  • Garagenmiete[1],
  • Kfz-Steuer und -versicherung.

In die Berechnung der Gesamtkosten nicht einzubeziehen ist der Ladestrom bei einem Elektro-Dienstwagen, der beim Laden an einer betrieblichen Ladestation steuerfrei bleibt.[2] Dasselbe gilt für den steuerfreien Auslagenersatz, wenn der Arbeitgeber die zunächst vom Arbeitnehmer getragenen Stromladekosten steuerfrei ersetzt.[3]

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