Beamte, Richter und beamtenähnliche Personen, die sich in der gesetzlichen Krankenversicherung freiwillig versichern[1], können in der gesetzlichen Krankenversicherung keine auf den Beihilfeanspruch abgestimmte Versicherung (Restkostenversicherung) abschließen. Sie erwerben den vollen Versicherungsschutz. In der privaten Krankenversicherung kann dagegen eine Versicherung abgeschlossen werden, die lediglich die durch den Beihilfeanspruch nicht abgedeckten Kosten umfasst.[2]

 
Hinweis

Familienversicherung kann PKV teuer machen

Je nach persönlicher Situation kann dennoch die freiwillige Weiterversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung kostengünstiger sein, weil in der privaten Krankenversicherung jeder Familienangehörige einen eigenen Versicherungsvertrag abschließen muss. Dagegen können in der gesetzlichen Krankenversicherung Familienangehörige beitragsfrei mitversichert werden.[3]

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