Nochmals erleichtert wird das Aufenthaltsverfahren bei kurzzeitigen Transfers.[1] Für unternehmensinterne Einsätze von maximal 90 Tagen innerhalb eines Gesamtzeitraums von maximal 180 Tagen genügt die Anzeige durch die aufnehmende Niederlassung im Inland beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (sog. "Mitteilungsverfahren"), durch die nachgewiesen wird, dass

  1. der Ausländer einen gültigen Aufenthaltstitel eines anderen EU-Mitgliedstaats besitzt,
  2. die inländische Niederlassung demselben Unternehmen bzw. Konzern angehört.[2]

Vorgelegt werden müssen daneben ein wirksamer Arbeitsvertrag bzw. ein Abordnungsschreiben[3] sowie eine Passkopie.

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