Das Arbeitsschutzkontrollgesetz soll unter anderem durch Änderungen am ArbSchG und der ArbStättV die Situation der Arbeitnehmer verbessern.

Die Einführung einer Mindestbesichtigungsquote soll zu häufigeren und regelmäßigen Kontrollen durch die Arbeitsschutzbehörden der Länder führen und damit die Arbeitnehmerrechte im Arbeits- und Gesundheitsschutz sichern. Eine entsprechende Regelung ist in § 21 ArbSchG integriert worden.[1]

Die Arbeitsstättenverordnung wurde um Regelungen erweitert, die die Ausstattung von Gemeinschaftsunterkünften zur Unterbringung von Arbeitnehmern festlegen. Dies gilt auch für eine Unterbringung abseits des Betriebsgeländes.

[1] Einzelheiten hierzu sie oben Abschn. 4.10.

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