Begriff

Ein Arbeitgeberdarlehen liegt vor, wenn dem Mitarbeiter vom Arbeitgeber oder aufgrund des Dienstverhältnisses von einem Dritten Geld auf der Rechtsgrundlage eines Darlehensvertrags überlassen wird.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Arbeitsrecht: Gelddarlehen richten sich nach den §§ 488 ff. BGB. Das Sachdarlehen ist in den §§ 607 ff. BGB normiert.

Lohnsteuer: Die steuerliche Beurteilung von Zinsvorteilen richtet sich nach den Regelungen des § 8 Abs. 2 und 3 EStG. Ausführliche Erläuterungen enthält das BMF-Schreiben v. 19.5.2015, IV C 5 - S 2334/07/0009, BStBl 2015 I S. 484.

Sozialversicherung: Der aus einem zinslosen oder zinsverbilligt gewährten Arbeitgeberdarlehen resultierende geldwerte Vorteil ist als Einnahme aus einer Beschäftigung nach § 14 Abs. 1 Satz 1 SGB IV beitragspflichtig.

 
Kurzübersicht
 
Entgelt LSt SV
Zinsvorteile bei Darlehenssumme bis 2.600 EUR frei frei
Zinsvorteile bei Darlehenssumme über 2.600 EUR pflichtig pflichtig
Zinsersparnisse bis 50 EUR mtl. frei frei
Pauschalierung der Zinsvorteile pauschal pflichtig
Hingabe der Darlehenssumme frei frei
 

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