Sachverhalt

Am 1.7.2024 erhält ein Arbeitnehmer ein zinsloses Darlehen von 13.000 EUR. Die Rückzahlung erfolgt in monatlichen Raten von 100 EUR. Die Raten sollen direkt bei der Entgeltabrechnung abgezogen werden. Die Tilgung beginnt mit der Gehaltszahlung am 31.7.2024. Die Vergabe von Darlehen gehört nicht zum Geschäftszweck des Arbeitgebers.

Ab wann ist der Zinsvorteil lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei?

Ergebnis

Sobald die Restschuld 2.600 EUR oder weniger beträgt, ist der Zinsvorteil lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei.

Für Darlehen mit Vertragsabschluss ab 2003 gelten die Effektivzinssätze der MFI-Zinsstatistik unter der Rubrik "Neugeschäft". Zwischen den einzelnen Kreditarten ist zu differenzieren (z. B. Wohnungsbaukredit, Konsumentenkredit).

Hinweis

Erhalten Beschäftigte einer Bank, Sparkasse oder anderer Finanzinstitute von ihrem Arbeitgeber ein Arbeitgeberdarlehen, kann der Wert des Sachbezugs unter Berücksichtigung der tatsächlichen banküblichen Fremdverzinsung unter Abzug des Rabattfreibetrags von 1.080 EUR ermittelt werden.

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