Der kalten Progression ein Schnippchen schlagen

Der Steuertarif ist so konstruiert, dass die Belastung bei kleinen und mittleren Einkommen nicht gleichmäßig steigt, sondern umso schneller, je mehr man verdient. Dieser Effekt wird als kalte Progression bezeichnet. Hierdurch werden Lohnzuwächse in erheblichem Umfang aufgezehrt. Als Faustformel gilt: Steigen die Löhne um durchschnittlich 1 %, steigt das Lohnsteueraufkommen um 1,8 %. Die kalte Progression ist damit auch ein Grund für steigende Steuereinnahmen.
Ausgleich schaffen könnte man durch Tarifsenkungen. Bis auf eine geringe Anhebung des steuerfreien Grundfreibetrags 2013 und 2014 ist aber in den letzten Jahren wenig passiert. Die GroKo hat ebenfalls keine Steuersenkungen auf der Agenda.
Tarifliche Gehaltserhöhungen müssen regelmäßig als Barlohn ausgezahlt werden, so dass die kalte Progression bei steigenden Löhnen weitgehend unvermeidbar ist. Über vorgeschriebene Gehaltsanpassungen hinaus gibt es beim Lohnsteuerabzug allerdings vielfältige Optimierungsmöglichkeiten, die den Effekt zumindest abmildern können. In Betracht kommen dafür insbesondere steuerfrei bleibende Lohnbestandteile:
- Steuerfreie Sachbezüge und/oder Gutscheine bis 44 EUR monatlich
Sachbezüge, die mit dem üblichen Endpreis zu bewerten sind, bleiben steuer- und sozialversicherungsfrei, wenn sie – ggf. nach Abzug einer vom Mitarbeiter geleisteten Zuzahlung - 44 EUR monatlich nicht übersteigen. Bis zu diesem monatlichen Betrag können z. B. Jobtickets oder Benzingutscheine steuerfrei bleiben. Die Grenze darf nicht überschritten oder auf andere Monate übertragen werden. Gutscheine dürfen aber seit einigen Jahren auf Euro-Beträge ausgestellt werden.
- Steuerfreie Smartphones, Tablets und andere Datenverarbeitungsgeräte
Die Überlassung von Telekommunikations- und Datenverarbeitungsgeräten auch zur privaten Nutzung bleibt komplett steuerfrei. Die Steuerfreiheit umfasst auch die vom Arbeitgeber getragenen Verbindungsentgelte und Gebühren. Sie gilt unabhängig vom Verhältnis der beruflichen zur privaten Nutzung. Wichtig für die Steuerfreiheit ist die Gestellung eines betrieblichen Gerätes, das im Eigentum der Firma bleibt.
- Steuerfreie Personalrabatte
Erhält ein Mitarbeiter aufgrund seines Dienstverhältnisses Waren oder Dienstleistungen aus der Produktpalette des Arbeitgebers wird ein Rabattfreibetrag von 1.080 EUR jährlich gewährt. Die Produkte müssen überwiegend an Dritte vertrieben werden und dürfen nicht von anderen Konzernunternehmen stammen.
- Steuerfreie Kindergartenzuschüsse
Leistungen des Arbeitgebers zur Unterbringung nicht schulpflichtiger Kinder der Mitarbeiter in Kindergärten oder vergleichbaren Einrichtungen sind steuerfrei. Dies können sowohl ein Betriebskindergarten oder auch Barzuschüsse zur Kinderbetreuung sein. Voraussetzung ist hier, dass es sich um Leistungen handelt, die zusätzlich zu dem ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbracht werden. Freiwillige Gehaltserhöhungen sind aber möglich.
Praxistipp |
Von den steuerfreien Lohnbestandteilen profitiert nicht nur der Mitarbeiter. Alle vorstehenden Leistungen sind auch sozialversicherungsfrei. Arbeitnehmer und Arbeitgeber sparen also ihren jeweiligen Beitragsanteil. |
-
Elektrodienstwagen: Aufladen im Betrieb und zuhause
4.24942
-
Steuerliche Förderung bei Elektro- und Hybridfahrzeugen
4.024
-
Geschenke an Mitarbeitende und Geschäftsfreunde
3.5151
-
Aufmerksamkeiten an Arbeitnehmende bis zu 60 Euro steuerfrei
3.163
-
Was passiert bei Überschreiten der Minijob-Grenze?
3.040
-
Aussteuerung beim Krankengeld: Arbeitslosengeld, Meldungen und der Umgang mit Einmalzahlungen
2.715
-
Für Betriebsveranstaltungen gilt ein Freibetrag von 110 Euro
2.684
-
So bleiben Sonn- und Feiertagszuschlag sowie Nachtzuschlag steuerfrei
2.6596
-
Sachbezugswerte für Mahlzeiten im Jahr 2025 und mehr
2.466
-
Steuerfreie Übernahme von Kinderbetreuungskosten durch den Arbeitgeber
2.41911
-
Gehaltsextras – oft gelobt und vielfach verteufelt
18.06.2025
-
Bundesregierung plant Steuererleichterungen im Personalbereich
17.06.2025
-
Elektrodienstwagen: Aufladen im Betrieb und zuhause
12.06.202542
-
Digitales Verfahren in der Pflegeversicherung gestartet
10.06.2025
-
Abmeldungen mit Abgabegrund 34 korrekt abgeben
05.06.2025
-
Streit um Lkw-Übernachtungspauschale
03.06.2025
-
Beschäftigungen zwischen Schule und Studium richtig beurteilen
26.05.2025
-
Urlaubsgeld während der Elternzeit
21.05.2025
-
SV-Beiträge aus Urlaubsgeld berechnen
21.05.2025
-
Urlaubsgeld und Kündigung: Muss das Urlaubsgeld zurückgezahlt werden?
21.05.2025