Der Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten des Bundes in den TVöD und zur Regelung des Übergangsrechts (TVÜ-Bund/TVÜ-VKA) führt in § 15 Regelungen zu Urlaubsansprüchen auf, betreffend den Übergang vom BAT zum TVöD.

Darüber hinaus wurden aufgrund der Tarifeinigung vom 31.3.2012 in § 15 Abs. 1 TVÜ-VKA/Bund neue Übergangsregelungen wie auch Besitzstandsregelungen betreffend der Neuregelung der Urlaubsdauer von 29 bzw. 30 Urlaubstagen eingefügt. Bezüglich der näheren Einzelheiten wird auf die Darlegungen oben unter Punkt 7 "Dauer des Urlaubs" sowie auf die Darlegungen im Beitrag zum Überleitungstarifvertrag verwiesen.

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