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Zwischen der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch
......................... (Arbeitgeber)
und
Frau/Herrn .................... (Beschäftigte/r)
wird folgender
Änderungstarifvertrag zum Arbeitsvertrag
geschlossen:
§ 1
Der am ............... zwischen den Parteien geschlossene Arbeitsvertrag wird ab dem .................... nach Maßgabe der folgenden Vorschriften unter Aufrechterhaltung im Übrigen fortgeführt.
§ 2
(1) Frau/Herr ............... erhält eine Zulage in Höhe des Unterschiedsbetrages zwischen dem bisherigen Entgelt (einschließlich etwaiger Entgeltbestandteile für Besitzstände) und dem monatlichen Entgelt von ...............Euro[1]. Diese Zulage nimmt an allgemeinen Entgeltanpassungen bei Bundesbeamten der Besoldungsgruppe B 1 Bundesbesoldungsordnung (BBesO) teil. Während einer Verwendung bei obersten Bundesbehörden oder bei obersten Gerichtshöfen des Bundes wird eine Zulage nach der Vorbemerkung Nr. 7 BBesO A und B in der für Bundesbeamte der Besoldungsgruppe B 1 BBesO maßgebenden Höhe gezahlt. Die Vorschriften des § 3 Abs. 3 und der §§ 6 bis 10, 15 bis 20, 30 TVöD und des § 44 TVöD BT-V finden keine Anwendung.
(2) Für die Arbeitszeit, die Reise- und Umzugskosten, das Trennungsgeld sowie für die Übernahme und Ausübung von Nebentätigkeiten finden die für Bundesbeamte der Besoldungsgruppe B 1 BBesO geltenden Regelungen entsprechende Anwendung. Künftige Änderungen der für den Inhalt dieses Vertrages maßgebenden beamten- und besoldungsrechtlichen Regelungen sind sinngemäß zu berücksichtigen.
(3) Mehrarbeit und Überstunden sind durch das Entgelt abgegolten.
§ 3
(1) Dieser Vertrag ist befristet für die Dauer von zwei Jahren. Der Zeitraum der Befristung dient der Erprobung der/des Beschäftigten. Während der Erprobungszeit kann dieser Vertrag ordentlich gekündigt werden.
(2) Nach erfolgreichem Ablauf der Erprobungszeit wird unter Verzicht auf die Befristung nach § 3 Abs. 1 ein neuer Änderungsvertrag mit dem vorstehenden Inhalt einschließlich § 4 geschlossen; dabei wird § 2 Abs. 1 ersetzt durch folgenden Absatz:
"(1) Frau/Herr . . . erhält ein außertarifliches Entgelt in Höhe von monatlich . . . EUR. Dieses Entgelt nimmt an allgemeinen Entgeltanpassungen bei Bundesbeamten der Besoldungsgruppe B 1 Bundesbesoldungsordnung (BBesO) teil. Während einer Verwendung bei obersten Bundesbehörden oder bei obersten Gerichtshöfen des Bundes wird eine Zulage nach der Vorbemerkung Nr. 7 BBesO A und B in der für Bundesbeamte der Besoldungsgruppe B 1 BBesO maßgebenden Höhe gezahlt. Die Vorschriften des § 3 Abs. 3 und der §§ 6 bis 10, 15 bis 20, 30 TVöD und des § 44 TVöD BT-V finden keine Anwendung."
§ 4
(1) Es wird folgende Nebenabrede vereinbart:
[ ] ......................... |
(2) Die Nebenabrede kann mit einer Frist
[ ] von zwei Wochen zum Monatsschluss | |
[ ] von ............... zum ............... | |
schriftlich gekündigt werden. |
(3) Die Vereinbarung von Nebenabreden bedarf der Schriftform (§ 2 Abs. 3 Satz 1 TVöD).
§ 5
Jede Vertragspartei erhält eine Ausfertigung dieses Arbeitsvertrages.
...................., den ............... | |
.................... (Arbeitgeber) |
.................... (Beschäftigte/r) |
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