Kurzbeschreibung

Ein Arbeitsvertragsmuster für außertariflich Beschäftigte im öffentlichen Dienst im Bereich des Bundes.

Auf diese Tücken müssen Sie achten

Allgemeine Hinweise

Die Verwendung von Vertragsmustern erleichtert die Arbeit. Bitte beachten Sie, dass keinerlei Haftung für die korrekte Anwendung im Einzelfall und Aktualität zum Zeitpunkt der Verwendung übernommen werden kann. Das Vertragsmuster kann insoweit nur Anregungen liefern und ist stets an die individuellen Bedürfnisse im Einzelfall anzupassen.

Muster-Arbeitsvertrag (AT B innen)

Zwischen der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch

......................... (Arbeitgeber)

und

Frau/Herrn .................... (Beschäftigte/r)

wird folgender

Änderungstarifvertrag zum Arbeitsvertrag

geschlossen:

§ 1

Der am ............... zwischen den Parteien geschlossene Arbeitsvertrag wird ab dem .................... nach Maßgabe der folgenden Vorschriften unter Aufrechterhaltung im Übrigen fortgeführt.

§ 2

(1) Frau/Herr ............... erhält eine Zulage in Höhe des Unterschiedsbetrages zwischen dem bisherigen Entgelt (einschließlich etwaiger Entgeltbestandteile für Besitzstände) und dem monatlichen Entgelt von ...............Euro[1]. Diese Zulage nimmt an allgemeinen Entgeltanpassungen bei Bundesbeamten der Besoldungsgruppe B 1 Bundesbesoldungsordnung (BBesO) teil. Während einer Verwendung bei obersten Bundesbehörden oder bei obersten Gerichtshöfen des Bundes wird eine Zulage nach der Vorbemerkung Nr. 7 BBesO A und B in der für Bundesbeamte der Besoldungsgruppe B 1 BBesO maßgebenden Höhe gezahlt. Die Vorschriften des § 3 Abs. 3 und der §§ 6 bis 10, 15 bis 20, 30 TVöD und des § 44 TVöD BT-V finden keine Anwendung.

(2) Für die Arbeitszeit, die Reise- und Umzugskosten, das Trennungsgeld sowie für die Übernahme und Ausübung von Nebentätigkeiten finden die für Bundesbeamte der Besoldungsgruppe B 1 BBesO geltenden Regelungen entsprechende Anwendung. Künftige Änderungen der für den Inhalt dieses Vertrages maßgebenden beamten- und besoldungsrechtlichen Regelungen sind sinngemäß zu berücksichtigen.

(3) Mehrarbeit und Überstunden sind durch das Entgelt abgegolten.

§ 3

(1) Dieser Vertrag ist befristet für die Dauer von zwei Jahren. Der Zeitraum der Befristung dient der Erprobung der/des Beschäftigten. Während der Erprobungszeit kann dieser Vertrag ordentlich gekündigt werden.

(2) Nach erfolgreichem Ablauf der Erprobungszeit wird unter Verzicht auf die Befristung nach § 3 Abs. 1 ein neuer Änderungsvertrag mit dem vorstehenden Inhalt einschließlich § 4 geschlossen; dabei wird § 2 Abs. 1 ersetzt durch folgenden Absatz:

"(1) Frau/Herr . . . erhält ein außertarifliches Entgelt in Höhe von monatlich . . . EUR. Dieses Entgelt nimmt an allgemeinen Entgeltanpassungen bei Bundesbeamten der Besoldungsgruppe B 1 Bundesbesoldungsordnung (BBesO) teil. Während einer Verwendung bei obersten Bundesbehörden oder bei obersten Gerichtshöfen des Bundes wird eine Zulage nach der Vorbemerkung Nr. 7 BBesO A und B in der für Bundesbeamte der Besoldungsgruppe B 1 BBesO maßgebenden Höhe gezahlt. Die Vorschriften des § 3 Abs. 3 und der §§ 6 bis 10, 15 bis 20, 30 TVöD und des § 44 TVöD BT-V finden keine Anwendung."

§ 4

(1) Es wird folgende Nebenabrede vereinbart:

  [ ] .........................

(2) Die Nebenabrede kann mit einer Frist

  [ ] von zwei Wochen zum Monatsschluss
  [ ] von ............... zum ...............
  schriftlich gekündigt werden.

(3) Die Vereinbarung von Nebenabreden bedarf der Schriftform (§ 2 Abs. 3 Satz 1 TVöD).

§ 5

Jede Vertragspartei erhält eine Ausfertigung dieses Arbeitsvertrages.

...................., den ...............  

....................

(Arbeitgeber)

....................

(Beschäftigte/r)
[1] Betrag entsprechend dem jeweiligen aktuellen Rundschreiben zur Entgeltanpassung.

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