Präambel

Die Sparkasse ...................., (im Folgenden: Sparkasse) und der Personalrat erkennen die Bedeutung transparenter Bedingungen bei der Honorierung von besonderer Leistung und Engagement unserer Beschäftigten an. Wir sind überzeugt, dass jeder und jede unserer Beschäftigten ein wertvolles Mitglied unseres Unternehmens ist und dass ihre einzigartigen Fähigkeiten zur Stärkung des Unternehmens beitragen können. Unser gemeinsames Ziel besteht darin, eine motivierende Arbeitsumgebung zu schaffen, in der die individuellen Stärken und Fähigkeiten unserer Beschäftigten voll zum Tragen kommen.

Aus diesem Grund haben wir auf Grundlage von §§ 18.1 ff. TVöD-S ein Vergütungssystem zur Ausgestaltung der Sparkassensonderzahlung (SSZ) geschaffen. Dieses dient dazu, diejenigen zu honorieren, die einen Beitrag zum Unternehmenserfolg leisten und unsere gemeinsamen Ziele vorantreiben. Dies erfolgt transparent und auf Basis klar definierter Kriterien. Zur weiteren Steigerung der Motivation wird den Beschäftigten im Wege eines Wahlrechts ermöglicht, Teile ihrer SSZ in freie Zeit umzuwandeln.

Bei der Entwicklung, Einführung und dem Controlling des Vergütungssystems wirkt ein Gemeinsamer Ausschuss mit, dessen Mitglieder je zur Hälfte vom Arbeitgeber und vom Personalrat aus dem Betrieb benannt werden.

Wir sind davon überzeugt, dass diese Dienstvereinbarung die Grundlage für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit, eine kontinuierliche Weiterentwicklung und den nachhaltigen Unternehmenserfolg legt.

Die Sparkasse, vertreten durch den Vorstand, und der Personalrat schließen folgende Dienstvereinbarung für die Ausgestaltung der Sparkassensonderzahlung:

Abschnitt 1 - Allgemeine Regelungen

§ 1 - Gegenstand und Anwendungsbereich

(1) Im Rahmen dieser Dienstvereinbarung treffen die Parteien Regelungen zur Ausgestaltung des variablen Anteils der SSZ gemäß § 18.4 Abs. 3 Satz 8 und Abs. 4 Satz 6 TVöD-S und zur Absenkung des garantierten Anteils der SSZ gemäß der Protokollerklärung zu § 26 Abs. 1 Satz 2 TVöD-S

(2) Die Dienstvereinbarung gilt für alle Beschäftigten der Sparkasse, die gemäß § 18.4 Abs. 1 TVöD-S Anspruch auf eine SSZ haben. Abschnitt 4 gilt für alle Beschäftigten der Sparkasse, die gemäß der Protokollerklärung Nr. 1 Satz 2 zu § 18.4 Abs. 1 TVöD-S Anspruch auf den garantierten Anteil der SSZ haben.

§ 2 - Allgemeine Grundsätze

Die SSZ setzt sich aus einem garantierten und einem variablen Anteil zusammen. Der variable Anteil der SSZ setzt sich aus einem individuell-leistungsbezogenen und einem unternehmenserfolgsbezogenen Teil zusammen. Die Höhe des individuell-leistungsbezogenen Teils bemisst sich - soweit praktizierbar und zweckmäßig - aufgrund von Zielvereinbarungen (§ 3), andernfalls aufgrund von systematischen Leistungsbewertungen (§ 4) nach § 5. Die Höhe des unternehmenserfolgsbezogenen Teils bemisst sich nach dem Grad der Erreichung der Geschäftsziele (§ 6).

Hinweis

Die Niederschriftserklärung Nr. 1 zu § 18.4 Abs. 3 TVöD-S legt fest, dass für die Ermittlung des individuell-leistungsbezogenen Anteils, wann immer praktizierbar und zweckmäßig, Zielvereinbarungen abzuschließen sind. Sofern Zielvereinbarungen nicht praktizierbar und/oder zweckmäßig sind, sind systematische Leistungsbewertungen durchzuführen. Insofern besteht seitens der Parteien keine Gestaltungsmöglichkeit.

Abschnitt 2 - Leistungsbewertung

§ 3 - Zielvereinbarungen

(1) Grundlage der Zielvereinbarungen sind die durch den Vorstand vor Beginn des Kalenderjahres im Rahmen der Unternehmensplanung definierten Geschäftsziele. Diese werden durch den Vorstand den einzelnen Bereichen der Sparkasse zugeordnet. Die Führungskräfte der Bereiche sind verantwortlich für die Vereinbarung entsprechender Ziele mit den Beschäftigten innerhalb ihres Verantwortungsbereichs.

(2) Der Prozess der Zielvereinbarung erfolgt in enger Zusammenarbeit zwischen den Beschäftigten und deren direkten Vorgesetzten (nachfolgend: Vorgesetzten). Es können sowohl Einzelziele als auch Teamziele vereinbart werden. Beide Parteien bringen ihre Perspektiven und Erfahrungen ein, um realistische und erreichbare Ziele zu vereinbaren. Die Zielvereinbarungen sollen den Beschäftigten die Möglichkeit geben, ihre individuellen Stärken und Fähigkeiten zu entfalten und ihre persönlichen Ziele zu verfolgen. Bei der Vereinbarung von Zielen ist sicherzustellen, dass die Ziele der Beschäftigten im Einklang mit den übergeordneten Geschäftszielen und den Bereichszielen stehen.

Hinweis

Die tarifliche Regelung ermöglicht die Vereinbarung sowohl von Einzel- als auch von Teamzielen.

Bei Einzelzielen ist ausschließlich das durch den Beschäftigten individuell erzielte Ergebnis ausschlaggebend für den Grad der Zielerreichung. Der Vorteil dieser Methode liegt in der hohen Ergebnistransparenz für jeden Einzelnen und der dadurch in der Regel hohen Motivationswirkung. Nachteilig kann sich unter Umständen auswirken, dass Einzelziele das Einzelkämpfertum und das Konkurrenzdenken unter den Beschäftigten fördern.

Bei Teamzielen ist das Teamergebnis aussc...

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