Zwischen

.........................

vertreten durch .................... (Arbeitgeber)

und

Frau/Herrn .........................

wohnhaft in: .........................

geboren am: .................... (Beschäftigte/r)

wird - vorbehaltlich[2]

......................... - folgender

A r b e i t s v e r t r a g

geschlossen

§ 1 Beginn und Dauer des Arbeitsverhältnisses, Arbeitszeit

(1) Frau/Herr .........................

wird ab .........................

auf unbestimmte Zeit eingestellt.

(2) Die durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit beträgt .......... % der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit einer/eines vergleichbaren Vollbeschäftigten (derzeit .......... Stunden).

(3) Die tägliche Arbeitszeit beträgt mindestens .......... Stunden.[3]

(4) Der Arbeitgeber ist wegen des wechselnden Arbeitsanfalls aufgrund ...............[4] berechtigt, die durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit einseitig je nach Bedarf um bis zu einem Viertel auf derzeit bis zu ..........[5] (125 % der wöchentlichen Arbeitszeit nach Absatz 2) Wochenstunden zu erhöhen, wenn und soweit ...............[6] dies erforderlich macht/machen. Der Arbeitgeber kann die Arbeitszeit in diesem Rahmen von...............[7] bis ...............[8] Wochenstunden je nach Bedarf per Direktionsrecht festlegen, d. h. soweit erforderlich erhöhen oder reduzieren.

(5) Eine Veränderung der durchschnittlichen wöchentlichen Arbeitszeit kündigt der Arbeitgeber der/dem Beschäftigten mindestens zwei Wochen vor deren Beginn an.

(6) Die/Der Beschäftigte ist im Rahmen begründeter betrieblicher/dienstlicher Notwendigkeiten zur Leistung von Sonntags-, Feiertags-, Nacht-, Wechselschicht- und Schichtarbeit sowie Bereitschaftsdienst, Rufbereitschaft, Überstunden und Mehrarbeit verpflichtet.

§ 2 Anwendung von Tarifverträgen

Das Arbeitsverhältnis bestimmt sich nach der durchgeschriebenen Fassung des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD) für den Dienstleistungsbereich

[ ] Verwaltung (TVöD-V)[9]
[ ] Krankenhäuser (TVöD-K)[10]
[ ] Pflege und Betreuungseinrichtungen (TVöD-B)[11]
[ ] Sparkassen (TVöD-S)[12]
[ ] Flughäfen (TVöD-F)[13]
[ ] Entsorgung (TVöD-E)[14]

und den ergänzenden, ändernden oder ersetzenden Tarifverträgen in der für den Bereich der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) jeweils geltenden Fassung einschließlich des Tarifvertrages zur Überleitung der Beschäftigten der kommunalen Arbeitgeber in den TVöD und zur Regelung des Übergangsrechts (§ 1 Abs. 2 TVÜ-VKA). Außerdem finden die im Bereich des Arbeitgebers jeweils geltenden sonstigen einschlägigen Tarifverträge Anwendung.

Beim Wechsel in einen anderen Dienstleistungsbereich desselben Arbeitgebers gilt die jeweilige durchgeschriebene Fassung für diesen Dienstleistungsbereich.

§ 3 Probezeit

Die Probezeit beträgt sechs Monate.[15]

§ 4 Eingruppierung

Die/Der Beschäftigte ist in die Entgeltgruppe .......... eingruppiert.

§ 5 Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Das Arbeitsverhältnis endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf,

  1. mit Ablauf des Monats, in dem die/der Beschäftigte das gesetzlich festgelegte Alter zum Erreichen einer abschlagsfreien Regelaltersrente vollendet hat, oder
  2. unter den Voraussetzungen des § 33 Abs. 2 und 3 TVöD mit Ablauf des dem Rentenbeginn vorangehenden Tages, frühestens jedoch zwei Wochen nach Zugang der schriftlichen Mitteilung des Arbeitgebers über den Zeitpunkt des Eintritts der auflösenden Bedingung. Liegt im Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses eine nach § 175 SBG IX erforderliche Zustimmung des Integrationsamtes noch nicht vor, endet das Arbeitsverhältnis mit Ablauf des Tages der Zustellung des Zustimmungsbescheids des Integrationsamtes, jedoch auch hier frühestens zwei Wochen nach Zugang der schriftlichen Mitteilung des Arbeitgebers über den Zeitpunkt des Eintritts der auflösenden Bedingung.

§ 6 Nebenabrede

(1) Zu diesem Arbeitsvertrag wird folgende Nebenabrede vereinbart: ...............

..............................

(2) Die Nebenabrede kann unabhängig von diesem Arbeitsvertrag mit einer Frist

[ ] von zwei Wochen zum Monatsende[16]

[ ] von ............... zum ...............[17]

gesondert in Textform (§ 126b BGB) gekündigt werden.

(3) Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart werden (§ 2 Abs. 3 Satz 1 TVöD).

...............

(Ort, Datum)
 

...............

(Arbeitgeber)

...............

(Beschäftigte/r)
[1] Nur für Arbeitgeber: Dieses Muster ist nur zu verwenden, wenn tatsächlich ein schwankender Personalbedarf besteht. Dies kann z.B. bei Beschäftigten in Kindertagesstätten oder in Musikschulen der Fall sein, sofern ein häufiger Wechsel der Anzahl der zu betreuenden Kinder bzw. der zu leistenden Unterrichtsstunden vorliegt. Neben dem Abschluss dieses Arbeitsvertrages ist eine Niederschrift gemäß § 2 Abs. 1 des Nachweisgesetzes zu fertigen.
[2] Auszufüllen, wenn die Wirksamkeit des Vertrages z.B. von dem Ergebnis einer Prüfung oder einer ärztlichen Untersuchung abhängig gemacht wird.
[3] Die Festlegung der Mindestdauer der täglichen Arbe...

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt TVöD Office Professional. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge