Die Tarifverträge des öffentlichen Dienstes enthalten eine Vielzahl weiterer zum Teil unüberschaubarer Zulagen. Dies sind u. a.
- persönliche Zulagen bei vorübergehender Übertragung höherwertiger Tätigkeiten
- Erschwerniszuschläge, Gefahrenzulagen
nach der Entgeltordnung zum TVöD / TV-L
- Entgeltgruppenzulagen
- Schichtführerzulagen
- Zulagen für Angestellte im Heimerziehungsdienst
Zulagen für Pflegepersonen in Intensivstationen, geriatrischen, psychiatrischen Abteilungen oder Stationen
usw.
Die Erschwernisse bestimmter Tätigkeiten sollten, soweit sie arbeitsplatz- und funktionsbezogen sind, bei dem empfohlenen einrichtungsbezogenen zu erarbeitenden Eingruppierungssystem berücksichtigt werden (vgl. Punkt 5.2.1) und so die Zulagen auf ein überschaubares Maß reduziert werden.
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