Die Tarifverträge des öffentlichen Dienstes enthalten eine Vielzahl weiterer zum Teil unüberschaubarer Zulagen. Dies sind u. a.

nach § 14 TVöD / TV-L

  • persönliche Zulagen bei vorübergehender Übertragung höherwertiger Tätigkeiten

nach § 19 TVöD / TV-L

  • Erschwerniszuschläge, Gefahrenzulagen

nach der Entgeltordnung zum TVöD / TV-L

  • Entgeltgruppenzulagen
  • Schichtführerzulagen
  • Zulagen für Angestellte im Heimerziehungsdienst
  • Zulagen für Pflegepersonen in Intensivstationen, geriatrischen, psychiatrischen Abteilungen oder Stationen

    usw.

 
Hinweis

Die Erschwernisse bestimmter Tätigkeiten sollten, soweit sie arbeitsplatz- und funktionsbezogen sind, bei dem empfohlenen einrichtungsbezogenen zu erarbeitenden Eingruppierungssystem berücksichtigt werden (vgl. Punkt 5.2.1) und so die Zulagen auf ein überschaubares Maß reduziert werden.

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