Für die Beschäftigten im kommunalen Bereich gelten die jeweiligen Bundesvorschriften entsprechend oder die reisekostenrechtlichen Regelungen für Beamtinnen und Beamte der Länder, soweit vorhanden.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt TVöD Office Professional. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge