Liegen die Einsatzzeiten der flexiblen Arbeitskraft besonders ungünstig – etwa in der Nacht –, und sind Planungen 4 Tage im Voraus kaum möglich, die Einsätze damit freiwillig, wird das Modell flexible Arbeitszeit (Arbeit auf Abruf) häufig versagen.

 
Praxis-Beispiel

Wird der Mitarbeiter unvorbereitet kurzfristig abgerufen, so wird er den Arbeitseinsatz ablehnen.

Ähnliches gilt, wenn die flexible Arbeitszeit sich nicht allein auf einfache Aushilfstätigkeiten beschränken, sondern auch im Bereich qualifizierter Aufgabenstellungen greifen soll.

Die Mitarbeiter sehen sich in ihrer Zeitsouveränität erheblich eingeschränkt. Der Betriebs-/Personalrat wird dem Arbeitszeitmodell kaum zustimmen.

Konsensfähig sind dagegen eher Modelle, bei denen der Mitarbeiter grundsätzlich feste Arbeitszeiten hat, ein Teil der Arbeitszeit jedoch flexibel für Verlängerungen oder Verkürzungen zur Verfügung steht (Mischform zwischen fester und flexibler Arbeitszeit).

 
Praxis-Beispiel

Werden bei einer täglichen Arbeitszeit von 8 Stunden 6 Stunden fest verplant – etwa in einem Schichtmodell –, darüber hinaus 2 Stunden flexibel vereinbart, gewinnt der Arbeitgeber Flexibilität über einen Zeitraum von 4 Stunden täglich.

Ist nach Ablauf der 6-Stunden-Schicht die Arbeit erledigt, endet die Arbeitszeit. Fällt an anderen Tagen in größerem Umfang Arbeit an, kann die Arbeitszeit auf bis zu 10 Stunden verlängert werden.

Die Akzeptanz auf Arbeitnehmerseite und damit die Zustimmung des Betriebs-/Personalrats ist ohne Weiteres zu erreichen, wenn die konkrete Verlängerung der Arbeitszeit aus der Natur der Sache oder aufgrund ausdrücklicher Bestimmung in einer Betriebs-/Dienstvereinbarung nur mit Einverständnis des Arbeitnehmers möglich ist. Erhält der Mitarbeiter (außertarifliche) fühlbare Zuschläge zur Vergütung für die flexiblen Stunden, ist er durchaus motiviert, die kurzfristige Arbeitszeitveränderung hinzunehmen.

 
Praxis-Tipp

Benötigt der Arbeitgeber flexible Arbeitszeit während der Nachtstunden, so ist allein die Vereinbarung von gemischten Arbeitszeitmodellen mit den geschilderten Motivatoren Erfolg versprechend.

Die Mischform zwischen fester und flexibler Arbeitszeit sollte mit ihren Besonderheiten in einer Betriebs-/Dienstvereinbarung festgehalten sein.

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