Besteht ein Beschäftigungsverhältnis nicht während einer vollen Arbeitswoche, sondern beginnt oder endet es während der Woche, so ist die Lohnsteuer unter Verwendung der Tagestabelle nach den einzelnen Kalendertagen zu berechnen.

 
Praxis-Beispiel

Teilwochenbeträge

Ein Arbeitnehmer hat einen Wochenlohn von 750 EUR. Das Beschäftigungsverhältnis beginnt am Mittwoch der laufenden Woche und er erhält für diese Woche entsprechend der geleisteten Arbeit z. B. 3/5 von 750 EUR = 450 EUR.

Ergebnis: Der durchschnittliche Arbeitslohn für die Kalendertage dieser Woche (Mittwoch bis Sonntag) beträgt 1/5 von 750 EUR = 150 EUR. Die Lohnsteuer für den Tageslohn von 150 EUR ist aus der Tagestabelle abzulesen und entsprechend mit 5 zu vervielfachen.

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