Der TV Inflationsausgleich tritt mit Wirkung vom 18. Mai 2023 in Kraft, wenn die Tarifeinigung vom 22. April 2023 bis zum Ablauf des 17. Mai 2023 (Erklärungsfrist) von keiner Tarifvertragspartei widerrufen wird.

Im Übrigen tritt der Tarifabschluss – soweit nicht abweichend geregelt – rückwirkend zum 1. Januar 2023 in Kraft.

Hinsichtlich der Umsetzung der Tarifeinigung bleibt insoweit der Abschluss der Redaktionsverhandlungen abzuwarten, in denen die erzielte grundsätzliche Tarifeinigung in Form von Änderungstarifverträgen umgesetzt wird.

Die Tarifeinigung hat eine Laufzeit mindestens bis zum 31. Dezember 2024.

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