Die Tarifsituation der Beschäftigten im Krankenhausbereich und den Pflege- und Betreuungseinrichtungen stand im besonderen Fokus der diesjährigen Verhandlungen. Für sie wurden zahlreiche Verbesserungen vereinbart.

So wird für die Beschäftigten in Krankenhäusern und Pflege- und Betreuungseinrichtungen eine allgemeine Pflegezulage eingeführt. Diese beträgt monatlich

  • ab März 2021 70 Euro und
  • ab März 2022 120 EUR.

Die monatliche Intensivzulage wird ab März 2021 von 46,02 Euro auf 100 Euro angehoben.

Die Wechselschichtzulage für Beschäftigte im Geltungsbereich des TVöD-K und TVöD-B wird bei ständiger Wechselschicht ab März 2021 von 105 Euro monatlich auf 155 Euro monatlich erhöht. Die Zulage für Beschäftigte im Geltungsbereich des TVöD-K und TVöD-B, die nicht ständig Wechselschicht leisten, wird ab März 2021 von 0,63 Euro pro Stunde auf 0,93 Euro pro Stunde erhöht.

Beschäftigte im Geltungsbereich des TVöD-B (Pflegeeinrichtungen), die in eine der Entgeltgruppen P 5 bis P 16 eingruppiert sind, erhalten wie Pflegekräfte in Krankenhäusern zusätzlich zu ihrem Tabellenentgelt ab März 2021 eine nicht dynamische Zulage in Höhe von monatlich 25 Euro.

Der Samstagszuschlag wird für die Beschäftigten im Krankenhaus von 0,64 Euro auf 20 Prozent erhöht.

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