Die Beschäftigten der Entgeltgruppen 1 bis 6, der Entgeltgruppen S 2 bis S 4 und der Entgeltgruppen P 5 und P 6 erhalten mit Wirkung zum 1.3.2018 eine Einmalzahlung i. H. v. 250,00 EUR. Für Teilzeitbeschäftigte wird die Einmalzahlung anteilig berechnet (§ 24 Abs. 2 TVöD).

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