Die Entgelttabelle für die Beschäftigten des Sozial- und Erziehungsdienstes (Anlage C zum TVöD) wurde dahingehend geändert, dass nur für eine Tabellenstufe die Linksverschiebung vorgenommen wurde. Hierfür wird der seit 1.2.2017 geltende Wert der Stufe 2 mit Wirkung zum 1.3.2020 zum Wert der Stufe 1 (mit Ausnahme der Entgeltgruppen S 2 und S 17).

Die Tabellenwerte der bisherigen Stufen 2 bis 6 (Stand 1.2.2017) wurden bezogen auf das Jahr 2020 linear um insgesamt 7,32 % erhöht (mit Ausnahme der Entgeltgruppe S 2 Stufen 2 und 3, welche überproportional gesteigert wurden).

Die Tabellenwerte für die in den Jahren 2018 und 2019 geltenden Entgelttabellen wurden ebenfalls anhand von prozentualen Anteilen bezogen auf die im Jahr 2020 geltende Entgelttabelle ermittelt.

Ab dem 1.3.2018 und ab dem 1.4.2019 werden jeweils 42,5 % der Differenz der seit 1.2.2017 geltenden Entgelttabelle im Verhältnis zu der im Jahr 2020 geltenden Entgelttabelle umgesetzt. Ab dem 1.3.2020 werden die restlichen 15 % der v. g. Differenz umgesetzt.

Insofern finden die gleichen Berechnungsschritte wie in dem unter Ziff. 2.1 aufgeführten Beispiel Anwendung.

 
Hinweis

Auch hier wurden lediglich zu Orientierungs- und Kalkulationszwecken die durchschnittlich gewichteten Erhöhungswerte angegeben (zum 1.3.2018 mit 3,19 %, zum 1.4.2019 mit 3,09 % und zum 1.3.2020 mit 1,06 %).

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