Das Sterbegeld ist in einer Summe auszuzahlen.

Sie müssen nicht entscheiden, welchem Anspruchsberechtigten Vorrang einzuräumen ist. Sie können nach billigem Ermessen entscheiden, an wen Sie das Sterbegeld auszahlen. Die Zahlung des Sterbegeldes an einen der Berechtigten – sofern Sie das Sterbegeld auf dessen Konto überweisen – bringt den Anspruch der Übrigen gegenüber dem Arbeitgeber zum Erlöschen.

 
Hinweis

Zahlung des Sterbegelds auf das Gehaltskonto

Überweisen Sie das Sterbegeld kurzerhand auf das Gehaltskonto Ihres Mitarbeiters. Die Zahlung auf das Gehaltskonto hat befreiende Wirkung hinsichtlich der Ansprüche der Berechtigten.

Hinsichtlich weiterer Einzelheiten zum Sterbegeld wird verwiesen auf das Stichwort "Sterbegeld"

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