Entscheidungsstichwort (Thema)
Dauer der Stillzeit
Orientierungssatz
1. Eine stillende Frau hat jedenfalls dann keinen Anspruch auf bezahlte Freistellung von der Arbeit, wenn das Kind bereits 2 1/2 Jahre alt ist.
2. Im allgemeinen wird der Anspruch, dessen täglicher Umfang, nicht aber die Gesamtdauer gesetzlich bestimmt ist, nur für das erste Lebensjahr des Kindes in Betracht kommen.
Normenkette
Verfahrensgang
ArbG Hannover (Entscheidung vom 18.02.1987; Aktenzeichen 9 Ga 1/87) |
Fundstellen
NZA 1988, 312-313 (ST1-2) |
EzBAT § 52 BAT Mutterschutz, Nr 1 (KT) |
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