Entscheidungsstichwort (Thema)

Dauer der Stillzeit

 

Orientierungssatz

1. Eine stillende Frau hat jedenfalls dann keinen Anspruch auf bezahlte Freistellung von der Arbeit, wenn das Kind bereits 2 1/2 Jahre alt ist.

2. Im allgemeinen wird der Anspruch, dessen täglicher Umfang, nicht aber die Gesamtdauer gesetzlich bestimmt ist, nur für das erste Lebensjahr des Kindes in Betracht kommen.

 

Normenkette

MuSchG § 7 Abs. 1 S. 2

 

Verfahrensgang

ArbG Hannover (Entscheidung vom 18.02.1987; Aktenzeichen 9 Ga 1/87)

 

Fundstellen

NZA 1988, 312-313 (ST1-2)

EzBAT § 52 BAT Mutterschutz, Nr 1 (KT)

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