Entscheidungsstichwort (Thema)

Gewährung von Resturlaub

 

Orientierungssatz

1. Übergang rückständigem Urlaubs aus den Jahren 1991 und 1992 wegen Krankheit auf das Jahr 1993 nach MTV für die Arbeiter, Angestellten und Auszubildenden in der Eisen-, Metall-, Elektro- und Zentralheizungsindustrie Nordrhein-Westfalens 1985 (MTV Metall).

2. Für § 12 Nr 7 MTV Metall reicht es aus, wenn sich der Arbeitnehmer infolge einer Krankheit einer vom Sozialversicherungsträger bewilligten Kur unterzieht. Auch in diesem Fall ist die Krankheit der Grund dafür, daß der Arbeitnehmer seinen Urlaub nicht zu nehmen vermochte.

3. Revision eingelegt unter dem Aktenzeichen 9 AZR 22/95.

 

Verfahrensgang

ArbG Iserlohn (Entscheidung vom 10.01.1994; Aktenzeichen 5 Ca 582/94)

 

Nachgehend

BAG (Urteil vom 20.08.1996; Aktenzeichen 9 AZR 22/95)

 

Fundstellen

Haufe-Index 442048

Bibliothek, BAG (T)

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