Leitsatz (redaktionell)

Nachwirkung bei Anwendung eines Tarifvertrages aufgrund betrieblicher Übung

Gewährt der Arbeitgeber tarifliche Leistungen unabhängig von der Gewerkschaftsangehörigkeit an sämtliche Arbeitnehmer kraft betrieblicher Übung, so haben die nicht organisierten Arbeitnehmer nach Ablauf des gekündigten Tarifvertrages im Nachwirkungszeitraum des § 4 Abs 5 TVG Anspruch auf Weitergewährung kraft betrieblicher Übung.

 

Orientierungssatz

Parallelsache zu LArbG Düsseldorf, Urteil vom 6.11.1997, 2 (14) Sa 997/97, das vollständig dokumentiert ist.

 

Verfahrensgang

ArbG Duisburg (Entscheidung vom 18.06.1997; Aktenzeichen 3 Ca 956/97)

 

Fundstellen

Haufe-Index 444328

Bibliothek, BAG (Leitsatz 1 und Gründe)

NZA-RR 1998, 366-367 (Leitsatz 1 und Gründe)

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