Nach § 1 Abs. 2 Satz 1 KSchG ist die ordentliche Kündigung sozial gerechtfertigt, wenn sie durch dringende betriebliche Erfordernisse bedingt ist, die einer Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers in diesem Betrieb entgegenstehen. Die Kündigung muss wegen der betrieblichen Lage wirklich notwendig sein und nicht durch weniger einschneidende, zumutbare Maßnahmen vermieden werden können.[1]

Voraussetzungen der betriebsbedingten Kündigung

  1. Außer- oder innerbetriebliche Umstände führen
  2. zu einer Unternehmerentscheidung und diese
  3. zum Wegfall des Arbeitsplatzes zumindest in seiner bisherigen Ausgestaltung und
  4. eine Kündigung muss erforderlich sein, d. h., vor allem eine Weiterbeschäftigung an einem anderen freien Arbeitsplatz im Betrieb oder Unternehmen darf nicht möglich sein (Dringlichkeit) sowie eine
  5. Sozialauswahl muss stattfinden.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt TVöD Office Professional. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge