Entgeltfortzahlung wird geleistet bis zur Dauer von 6 Wochen (42 Krankheitstage). Wird der Beschäftigte im Laufe eines Arbeitstages krank, zählt dieser Tag bei der Berechnung der 6-Wochen-Frist nicht mit. Wird der Beschäftigte vor Arbeitsbeginn arbeitsunfähig, zählt dieser Tag bereits als voller Krankheitstag. Bei einer neuen Erkrankung entsteht der Anspruch auf Entgeltfortzahlung jeweils neu.

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