Das Jubiläumsgeld kommt für Auszubildende ebenso wenig in Betracht wie die Zahlung von Sterbegeld.

Der Anspruch der Auszubildenden auf vermögenswirksame Leistungen ist in § 13 TVAöD – Allgemeiner Teil – geregelt. Danach beträgt der Anspruch, der seit dem Inkrafttreten des TVAöD am 1. Oktober 2005 im Tarifgebiet West 13,29 EUR monatlich und im Tarifgebiet Ost 6,65 EUR monatlich betrug, seit dem 1. Januar 2008 einheitlich in West und Ost 13,29 EUR monatlich. Dies ist im Rahmen des Änderungstarifvertrags Nr. 2 vom 31. März 2008 zum TVAöD – Allgemeiner Teil – vereinbart worden.

Die Regelungen in § 17 Abs. 2 Satz 2 und 3 TV-V gelten für Auszubildende nicht.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt TVöD Office Professional. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge