In § 13 TV-V bzw. § 3 Abs. 2, § 3a und § 9 EFZG sind die zur Entgeltfortzahlung führenden Gründe für die Arbeitsunfähigkeit abschließend aufgezählt. Es sind:
- Krankheit,
- Maßnahmen der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation,
- nicht rechtswidrige Sterilisation,
- nicht rechtswidriger oder nicht strafbarer Schwangerschaftsabbruch,
- Spende von Organen usw.
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt TVöD Office Professional. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen