Egal in welcher Form und an welchem Ort die Arbeit des Mitarbeiters während der Coronakrise erfolgt, müssen die Datenschutzvorschriften beachtet werden. Es muss sichergestellt werden, dass die innerbetrieblich geltenden Richtlinien, eventuelle Betriebsvereinbarungen und Verschwiegenheitserklärungen auch im Homeoffice bzw. bei der mobilen Arbeit gelten. In den entsprechenden Vereinbarungen sollte aufgenommen werden, dass die zur Verfügung gestellten Arbeitsmittel und Unterlagen durch die Mitarbeiter so aufzubewahren sind, dass ein Einblick und/oder Zugriff auf Arbeitsmittel, Unterlagen und Daten durch Dritte ausgeschlossen ist. Passwörter und Zugangswege zu den Unternehmenssystemen und -netzen dürfen Dritten nicht überlassen werden.

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