Zwischen Beschäftigtem und Arbeitgeber ist eine Vereinbarung über die Durchführung der Entgeltumwandlung abzuschließen. Wie bereits ausgeführt, wird dies erfolgen, nachdem sich der Beschäftigte vom Anbieter beraten lassen hat. Die VBL bietet einen so genannten Antrag auf Entgeltumwandlung[1] an, den der Beschäftigte ausfüllt und dem Arbeitgeber als Grundlage für die Entgeltumwandlungsvereinbarung vorlegt. Sollte in diesem Muster keine Klausel bezüglich der Beratungspflicht der Beschäftigten enthalten sein, sollte eine Zusatzvereinbarung zur Umwandlungsvereinbarung von Entgeltansprüchen vom Arbeitgeber mit seinen Beschäftigten vereinbart werden.
Muster einer Zusatzvereinbarung zur Entgeltumwandlungsvereinbarung
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