Kurzbeschreibung
Auf diese Zusatzvereinbarung muss in der Entgeltumwandlungsvereinbarung verwiesen werden.
Wichtiger Hinweis
In der Entgeltumwandlungsvereinbarung muss ein Verweis auf diese Zusatzvereinbarung aufgenommen werden.
Zusatzvereinbarung zur Entgeltumwandlungsvereinbarung
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Zwischen
..............................[1] | - Arbeitgeber - |
und Frau/Herrn |
|
..............................[2] | - Beschäftigte/r - |
wird in Ergänzung zu der am ....................[3] geschlossenen Entgeltumwandlungsvereinbarung zum Zwecke der betrieblichen Altersvorsorge bei der ........................................[4] (nachfolgend. "Anbieter" genannt) auf der Grundlage des Tarifvertrages zur Entgeltumwandlung für die Beschäftigten des Bundes und der Länder (TV-EntgeltU-B/L) vom 25.5.2011 in der jeweils geltenden Fassung Folgendes vereinbart:
Auswirkungen der Entgeltumwandlung
Der/Die Beschäftigte hat sich hinsichtlich Umfang, Auswirkungen und Ansprüchen aus der oben bezeichneten Entgeltumwandlungsvereinbarung bzw. über eventuelle Folgen bei Übertragung eines bestehenden Vertrages auf einen neuen Anbieter (z. B. Veränderung der Anwartschaften) vor Abschluss der oben bezeichneten Entgeltumwandlungsvereinbarung umfassend und abschließend durch den Anbieter oder dessen Beauftragten bzw. in steuerlicher Hinsicht fachlich beraten lassen.
................................... | ................................... |
Ort, Datum | Ort, Datum |
................................... | ................................... |
- Arbeitgeber - | - Beschäftigte/r - |
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