HNO-Audiologieassistenten sind Beschäftigte, die als Hilfskräfte eines Facharztes für Ohrenheilkunde diesen in seinen diagnostischen und therapeutischen Maßnahmen unterstützen. Neben Hör- und Gleichgewichtsprüfungen führen sie Prüfungen des Geruchs- und Geschmackssinns, der Ventilationsfunktion der oberen Luftwege, der Stimmfunktion und der Funktion von Hirnnerven durch.

Die Berufsbezeichnung "Audiometrist" wurde durch die Berufsbezeichnung HNO-Audiologieassistent ersetzt.

Die Tätigkeitsmerkmale wurden bis auf redaktionelle Anpassungen dem grundsätzlichen Aufbauschema folgend aus dem Teil "Angestellte in medizinischen Hilfsberufen und medizinisch-technischen Berufen" der Anlage 1a zum BAT/BAT-O übernommen.

Die Tätigkeitsmerkmale der Vergütungsordnung galten auch nach Inkrafttreten des TVöD fort und wurden nach der Anlage 1 bzw. Anlage 3 TVÜ-VKA den Entgeltgruppen des TVöD zugeordnet. Mit dem Abschluss der Entgeltordnung (VKA) sind die Tätigkeitsmerkmale unmittelbar den Entgeltgruppen der Entgeltordnung zugeordnet.

 

Tätigkeitsmerkmal in EntgO-VKA

HNO-Audiologieassistenten
VergGr. und Fg. nach BAT/BAT-O Entgeltgr. nach Anlage 1 TVÜ-VKA Entgeltgr. nach Anlage 3 TVÜ-VKA Entgeltgr. und Fg. nach der EntgO-VKA
Beschäftigte in der Tätigkeit von HNO-Audiologieassistenten

VIII Fg. 3

mit BWA →

VII Fg. 1

nach 3 J.
5 3 5
HNO-Audiologieassistenten mit staatlicher Anerkennung und entsprechender Tätigkeit VIb Fg. 5 6 6 7
Beschäftigte der Entgeltgruppe 7, die mindestens zu einem Viertel schwierige Aufgaben erfüllen

VIb Fg. 4

mit BWA →

Vc Fg. 2

nach 2 J.
8 6 8
Beschäftigte der Entgeltgruppe 7, die schwierige Aufgaben erfüllen

Vc Fg. 1

mit BWA →

Vb Fg. 1

nach 3 J.
"kleine" EG 9 8 9a
Beschäftigte der Entgeltgruppe 7, die als Hilfskräfte bei wissenschaftlichen Forschungsaufgaben mit einem besonders hohen Maß von Verantwortlichkeit tätig sind

Vb Fg. 3

mit BWA →

IVb Fg. 2

nach 2 J.
9 9 9b

Beschäftigte der Entgeltgruppe 7, die mindestens zur Hälfte eine oder mehrere der folgenden Aufgaben erfüllen:

  • Gehörprüfungen bei Säuglingen oder schwersterkrankten Patienten
  • Durchführung des Hörtrainings nach Cochlea-Implantationen
  • Mitwirkung bei der BAHA- oder Soundbridge-Versorgung, Hörtraining nach der Versorgung mit BAHA- oder Soundbridge-Implantaten
  • spezifische Diagnostik (z. B. BERA-Untersuchung) während Operationen
nicht besetzt 9b

Nach der Protokollerklärung Nr. 1 sind schwierige Aufgaben z. B. die Fertigung von Sprach-, Spiel- und Reflexaudiogrammen, Gehörprüfung oder Gehörtraining bei Kleinkindern oder Menschen mit Einschränkungen oder Gehörgeräteanpassung und Gehörerziehung.

Bei den v.g. schwierigen Aufgaben handelt es sich nicht um eine abschließende Aufzählung, sodass dieser Katalog durch Tätigkeiten, die mit dem Niveau der beispielhaft aufgezählten Tätigkeiten vergleichbar sind, erweitert werden kann.

Zur Feststellung, ob und in welchem Umfang das Tätigkeitsmerkmal der schwierigen Aufgaben erfüllt ist, ist bezogen auf den jeweiligen Beschäftigten die Anzahl und die Art der behandelten Patienten bzw. angefallenen Aufgaben zu ermitteln. Um repräsentative Zeitanteile ermitteln und entsprechende Rückschlüsse auf den zeitlichen Anteil der schwierigen Aufgaben ziehen zu können, sollte in die Betrachtung der Zeitraum von einem Jahr einbezogen werden.

Nach der Protokollerklärung Nr. 2 werden Beschäftigte, die im Rahmen ihrer Tätigkeit als Hilfskräfte bei wissenschaftlichen Forschungsaufgaben mit einem besonders hohen Maß von Verantwortlichkeit tätig sind, auch dann in Entgeltgruppe 9b Fallgruppe 1 eingruppiert, wenn sie im Rahmen dieser Tätigkeit Aufgaben erfüllen, die in der Protokollerklärung Nr. 1 (Definition der schwierigen Aufgaben) genannt sind.

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