Beschäftigte im Pflegedienst sind geregelt in Teil IV Abschn. 25 für den Bereich des Bundesministeriums der Verteidigung. Durch Änderungstarifvertrag Nr. 6 vom 18.4.2018 zum TV EntgO Bund wurde die Regelung über den Pflegedienst aus Abschnitt XI Unterabschnitt 1 bis 3 Teil B der Entgeltordnung (VKA) übernommen und damit auch die Pflegezulagen in den Protokollerklärungen Nr. 1 bis 3 des Unterabschnitts 1 (Beschäftigte in der Pflege). Die Pflegezulage in § 18 TV EntgO Bund betrifft die Zulage für leitende Gesundheits- und Krankenpfleger gemäß Protokollerklärung Nr. 2 zu Abschnitt 25 Unterabschnitt 2 des Teils IV der Entgeltordnung.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt TVöD Office Professional. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge