1Die Verordnungsermächtigungen in § 23, § 59 Abs. 1 Satz 2, den §§ 70, 79, 80 und 107 Abs. 3 treten am Tage nach der Verkündung in Kraft. 2Im Übrigen tritt dieses Gesetz am 1. März 2014 in Kraft.

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