Entscheidungsstichwort (Thema)

Tarifliche Sonderzuwendungen bei Ausscheiden während des Kalenderjahres

 

Leitsatz (redaktionell)

Arbeitnehmer des Einzelhandels in Bayern erhalten nach § 4 Nr 2 Buchst b des Tarifvertrags über Sonderzahlungen (Urlaubsgeld und Sonderzuwendungen) für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des Einzelhandels in Bayern vom 1.1.1989 eine zeitanteilige Sonderzahlung, wenn sie nach zwölfmonatigem Bestand des Arbeitsverhältnisses während des Kalenderjahres ausscheiden. Voraussetzung der anteiligen Sonderzahlung ist nicht, daß sie an einem 1.12. zwölf Monate im Betrieb waren; § 4 Nr 2 Buchst b nimmt allein auf die Wartezeit-, nicht auch auf die Stichtagsregelung des § 4 Nr 2 Buchst a des Tarifvertrags über Sonderzahlungen Bezug.

 

Orientierungssatz

Berufung eingelegt beim LArbG München, 7 Sa 549/92.

 

Normenkette

TVG § 1

 

Nachgehend

BAG (Urteil vom 08.12.1993; Aktenzeichen 10 AZR 638/92)

 

Fundstellen

Haufe-Index 445773

BB 1992, 1933

BB 1992, 1933 (L1)

Bibliothek, BAG (T)

EzA § 4 TVG Einzelhandel, Nr 18 (LT1)

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