Blockarbeitszeiten mit regelmäßig wiederkehrender Arbeitszeit sollten soweit möglich bevorzugt eingesetzt werden.

Flexible Arbeitszeit, vor allem solche mit kurzfristigem Abruf, wird auf nicht vorhersehbare Einzelfälle beschränkt bleiben müssen.

Weitere Arbeitszeitmodelle, insbesondere die Arbeitsplatzteilung und der Jahresarbeitszeitvertrag, haben in der Praxis kaum Verbreitung gefunden.

(Vgl. Teilzeit)

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