Das Direktionsrecht hinsichtlich der Lage der Arbeitszeit steht dem Arbeitgeber zu. Mit der Einrichtung eines Arbeitszeitkontos werden Teile des Direktionsrechts regelmäßig auf die Beschäftigten übertragen. Dies ist aber nicht zwingend der Fall.

 
Wichtig

Achten Sie darauf, dass auch bei Einrichtung eines Arbeitszeitkontos das Direktionsrecht insoweit beim Arbeitgeber verbleibt, dass die Erledigung betrieblicher/dienstlicher Aufgaben nicht gefährdet wird. Im Zweifel sollten auch bei Einrichtung von Arbeitszeitkonten die dienstlichen/betrieblichen Belange den Vorrang haben.

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