Informationen über diesen Tarifvertrag
Änderungstarifvertrag Nr. 1 vom 31. März 2008 zum Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) - Besonderer Teil Flughäfen - (BT-F) - vom 13. September 2005
Datum: 31. März 2008
Änderungstarifvertrag Nr. 1 vom 31. März 2008 zum Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) - Besonderer Teil Flughäfen - (BT-F) - vom 13. September 2005
Zwischen
der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA),
vertreten durch den Vorstand,
einerseits
und
ver.di – Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di),
vertreten durch den Bundesvorstand,
diese zugleich handelnd für
- Gewerkschaft der Polizei,
- Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt,
- Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft
und
dbb tarifunion,
vertreten durch den Vorstand
andererseits
wird Folgendes vereinbart:
§ 1 Änderungen des TVöD – BT-F –
Der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) – Besonderer Teil Flughäfen - (BT-F) - vom 13. September 2005 in der Fassung vom 24. November 2005 wird wie folgt geändert:
Nach § 43 wird folgender neuer § 44 eingefügt:
"§ 44 Reise- und Umzugskosten "
Die Erstattung von Reise- und Umzugskosten richtet sich nach den beim Arbeitgeber geltenden Grundsätzen.
- Der bisherige § 44 wird § 45.
§ 2 Inkrafttreten
Dieser Tarifvertrag tritt mit Wirkung vom 1. Juli 2008 in Kraft.
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