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Änderungstarifvertrag Nr. 1 vom 31. März 2008 zum Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) - Besonderer Teil Entsorgung - (BT-E) - vom 13. September 2005

Datum: 31. März 2008

Änderungstarifvertrag Nr. 1 vom 31. März 2008 zum Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) - Besonderer Teil Entsorgung - (BT-E) - vom 13. September 2005

Zwischen

der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA),

vertreten durch den Vorstand,

einerseits

und

ver.di – Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di),

vertreten durch den Bundesvorstand,

diese zugleich handelnd für

  • Gewerkschaft der Polizei,
  • Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt,
  • Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft

und

dbb tarifunion,

vertreten durch den Vorstand

andererseits

wird Folgendes vereinbart:

§ 1 Änderungen des TVöD – BT-E –

Der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) – Besonderer Teil Entsorgung - (BT-E) - vom 13. September 2005 in der Fassung vom 24. November 2005 wird wie folgt geändert:

  1. Nach § 45 wird folgender neuer § 46 eingefügt:

    "§ 46 Reise- und Umzugskosten"

    Reise- und Umzugskosten

    1Die Erstattung von Reise- und Umzugskosten richtet sich nach den beim Arbeitgeber geltenden Grundsätzen. 2Für Arbeitgeber, die dem öffentlichen Haushaltsrecht unterliegen, finden, wenn diese nicht nach eigenen Grundsätzen verfahren, die für Beamtinnen und Beamten geltenden Bestimmungen Anwendung.

  2. Der bisherige § 46 wird § 47.

§ 2 Inkrafttreten

Dieser Tarifvertrag tritt mit Wirkung vom 1. Juli 2008 in Kraft.

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