Erfüllt der Beschäftigte die Anspruchsvoraussetzungen für mehrere Zulagen, so werden diese grundsätzlich nebeneinander ausgezahlt.

 
Praxis-Beispiel

Ist die Pflegekraft im Wechselschichtdienst auf der Intensivstation eingesetzt, so erhält sie neben der Wechselschichtzulage (105 EUR) die "Intensivzulage" (46,02 EUR).

Die Zulage für die Pflege von Kranken in geschlossenen oder halbgeschlossenen psychiatrischen Abteilungen oder Stationen (46,02 EUR) ist neben der Intensivzulage (46,02 EUR) zu gewähren (Näheres unter "Pflegezulage – Intensivzulage").

Hinsichtlich einzelner Zulagen bestehen jedoch Anrechnungsvorschriften.

§ 4 TV über die Gewährung von Zulagen gem. § 33 Abs. 1 Buchst. c BAT (Zulagentarifverträge)[1]

 
Praxis-Beispiel

Hat ein Beschäftigter in der geschlossenen Abteilung einer Psychiatrischen Krankenanstalt, die ausschließlich dem Vollzug von Maßregeln der Sicherung und Besserung dient, Anspruch auf Wechselschichtzulage, so vermindert sich die Vollzugszulage (zurzeit: 95,53 EUR monatlich) um 25,56 EUR.[2] Treffen mehrere Zulagen für besonders gefährliche oder gesundheitsschädliche Arbeiten zusammen, so wird jeweils nur die höchste Zulage gezahlt.

[1] Einzelheiten hierzu unten Ziffer 6.2.
[2] Vgl. § 6 Abs. 1 i. V. m. § 8 Abs. 2 Satz 2 Buchst. b TV über Zulagen an Angestellte Bund/Tdl.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt TVöD Office Krankenhaus Professional. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge