Die Jahressonderzahlung beträgt

  • je nach Entgeltgruppe sowie Tarifgebiet West bzw. Ost einen unterschiedlichen Prozentsatz (Bemessungssatz, Einzelheiten nachfolgend Ziffer 3.2),
  • des in den Monaten Juli, August und September (Bemessungszeitraum, Einzelheiten Ziffer 3.4),
  • durchschnittlich gezahlten monatlichen Entgelts, wobei bestimmte Entgeltbestandteile aus der Bemessungsgrundlage ausgenommen sind (Einzelheiten unten, Ziffer 3.3).

Für Kalendermonate ohne Anspruch auf Entgelt oder Entgeltfortzahlung vermindert sich die Jahressonderzahlung jeweils um 1/12 (näher hierzu unten, Ziffer 3.5 – Verminderung der Jahressonderzahlung).

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