Verordnung zur Pflegeausbildung von Bundeskabinett beschlossen
Die bisherigen Pflegeausbildungen sollen zu einer einheitlichen Ausbildung werden. Geplant ist, dass ein Wechsel zwischen den drei bisher getrennten Berufen Alten-, Kranken- und Kinderkrankenpfleger erleichtert wird. Ziel ist es, die Attraktivität des Pflegeberufs zu steigern und mehr Berufseinsteiger zu gewinnen.
Verordnung regelt Mindestanforderungen und Inhalte der Pflegeausbildung
Voraussetzung für den Beginn der neuen Ausbildung ist u. a. der Erlass der ergänzenden Rechtsverordnung. Inhaltlich legt die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung die Ausbildungsstruktur, die Mindestanforderungen, die Ausbildungsinhalte und die entsprechenden Prüfungen der Pflegeausbildung fest. Sie regelt außerdem die Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse und die neue hochschulische Pflegeausbildung.
Das Inkrafttreten der Verordnung ist zum Ende des Jahres geplant. Die neue Pflegeausbildung startet dann im Jahr 2020.
Die Verordnung wird nun dem Bundestag zur Beschlussfassung zugeleitet. Nach dem Beschluss im Bundestag bedarf die Verordnung der Zustimmung durch den Bundesrat.
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