Lehrer-Verbeamtung in Berlin bis zum Alter von 52 Jahren möglich
Die wichtigste Regelung im neuen Gesetz betrifft die Frage, welche bislang angestellten Lehrerinnen und Lehrer in den Beamtenstatus wechseln können. Bildungsstaatssekretär Alexander Slotty teilte mit, dass die Altersgrenze bis zur Vollendung des 52. Lebensjahres angehoben werden solle.
Neue Regelung soll zunächst bis Ende 2026 gelten
Auf diese Weise sei es möglich, möglichst vielen Bestandslehrkräften, die Berlin über viele Jahre die Treue gehalten hätten, eine Verbeamtung anzubieten, sagte er. Eigentlich können Beschäftigte im öffentlichen Dienst des Landes nur bis zum 45. Geburtstag Beamte werden, die neue Regel schafft also eine Ausnahme für Lehrer. Sie soll zunächst bis Ende 2026 gelten.
Verbeamtung soll Lehrermangel entgegenwirken
Nach 18 Jahren Auszeit hatte sich Berlin als letztes Bundesland entschlossen, Lehrkräfte ab diesem Schuljahr wieder zu verbeamten. Das soll den Fachkräftemangel mildern. Im Juli wurden die ersten 220 Lehrerinnen und Lehrer, die neu in den Schuldienst eingestellt wurden, verbeamtet.
Details zum Statuswechsel der Bestandslehrer - also der schon länger tätigen angestellten Lehrkräfte - standen noch aus und wurden nun von der Bildungsverwaltung vorgelegt. Das sogenannte Artikelgesetz soll nach Anhörung von Verbänden und Befassung im Senat bis Januar 2023 vom Abgeordnetenhaus beschlossen werden.
Knapp die Hälfte der Lehrkräfte profitieren von Neuregelung
An Berlins Schulen arbeiten derzeit rund 34.000 Lehrerinnen und Lehrer. Die Bildungsverwaltung geht davon aus, dass rund 16.000 derzeit angestellte Lehrkräfte verbeamtet werden können. Allein von der Anhebung der Altersgrenze könnten rund 3.500 profitieren. Bei rund 5.000 Lehrern sei das aus Altersgründen nicht möglich. Etwa ein Drittel der Lehrer ist bereits verbeamtet. Das geschah entweder in früheren Zeiten in Berlin oder in anderen Bundesländern.
Slotty betonte, dass auch Lehrerinnen und Lehrer verbeamtet werden können, wenn sie im Verlauf dieses Schuljahres 2022/23 ihren 52. Geburtstag gefeiert haben beziehungsweise feiern. Wer beispielsweise im September 52 wurde oder es im Dezember wird, profitiert also noch von der Regelung, obwohl er die Altersgrenze überschritten hat.
Weitere Regelungen zu Funktionsstellen und zur Beschäftigung von Pensionären
Geregelt werden im Gesetz auch Detailfragen wie die Anerkennung von Probezeiten oder die Einstufung von Lehrkräften in Funktionsstellen, etwa Schulleiter. Für pensionierte Lehrer werden neue finanzielle Anreize für eine weitere Tätigkeit geschaffen. Für Pädagogen, die nicht verbeamtet werden können, soll laut Bildungsverwaltung von der rot-grün-roten Koalition im Abgeordnetenhaus eine Kompensationslösung erarbeitet und dann gemeinsam mit dem Gesetz beschlossen werden.
-
Berechnung der Tauschtage und des Umwandlungsbetrags
911
-
Entgelttabelle TVöD/VKA
710
-
Urlaubsübertragung und Urlaubsverfall im öffentlichen Dienst
6192
-
Krankmeldung im öffentlichen Dienst
6121
-
Voraussetzungen und Geltendmachung der Tauschtage
560
-
Urlaubsanspruch auch bei Erwerbsminderungsrente
414
-
Zwölftelung des Urlaubsanspruchs im öffentlichen Dienst
375
-
Probezeitkündigung im öffentlichen Dienst - das gilt es zu beachten
257
-
Hilfsweise ordentliche Kündigung „zum nächstmöglichen Termin“
255
-
Entgelttabelle TV-L
228
-
Haftung für diskriminierende Stellenanzeigen auf Jobportalen
27.08.2026
-
Verharmlosung des Holocausts im Dienst führt zur Entlassung aus der Bundeswehr
26.08.2026
-
Arzt mit eingeschränkter Berufsausübungserlaubnis hat Anspruch auf Tarifgehalt
25.08.2026
-
Gewährung der Tauschtage im folgenden Kalenderjahr
13.08.2026
-
Berechnung der Tauschtage und des Umwandlungsbetrags
13.08.2026
-
Voraussetzungen und Geltendmachung der Tauschtage
13.08.2026
-
Tauschtage für Beschäftigte des Bundes
13.08.2026
-
17,5 Jahre später: Vorbeschäftigung verhindert sachgrundlose Befristung
12.08.2026
-
Pauschale Freistellung nach Kündigung ist unwirksam
11.08.2026
-
Für eine Anhörung des Arbeitnehmers besteht kein Kontaktverbot während des Urlaubs
05.08.2026