Lehrer-Verbeamtung in Berlin bis zum Alter von 52 Jahren möglich

Die Berliner Bildungsverwaltung hat ein neues Gesetz auf den Weg gebracht, um die Rückkehr zur Verbeamtung von Lehrkräften rechtlich abzusichern. Die Altersgrenze wird bis zur Vollendung des 52. Lebensjahres angehoben.

Die wichtigste Regelung im neuen Gesetz betrifft die Frage, welche bislang angestellten Lehrerinnen und Lehrer in den Beamtenstatus wechseln können. Bildungsstaatssekretär Alexander Slotty teilte mit, dass die Altersgrenze bis zur Vollendung des 52. Lebensjahres angehoben werden solle.

Neue Regelung soll zunächst bis Ende 2026 gelten

Auf diese Weise sei es möglich, möglichst vielen Bestandslehrkräften, die Berlin über viele Jahre die Treue gehalten hätten, eine Verbeamtung anzubieten, sagte er. Eigentlich können Beschäftigte im öffentlichen Dienst des Landes nur bis zum 45. Geburtstag Beamte werden, die neue Regel schafft also eine Ausnahme für Lehrer. Sie soll zunächst bis Ende 2026 gelten.

Verbeamtung soll Lehrermangel entgegenwirken

Nach 18 Jahren Auszeit hatte sich Berlin als letztes Bundesland entschlossen, Lehrkräfte ab diesem Schuljahr wieder zu verbeamten. Das soll den Fachkräftemangel mildern. Im Juli wurden die ersten 220 Lehrerinnen und Lehrer, die neu in den Schuldienst eingestellt wurden, verbeamtet.

Details zum Statuswechsel der Bestandslehrer - also der schon länger tätigen angestellten Lehrkräfte - standen noch aus und wurden nun von der Bildungsverwaltung vorgelegt. Das sogenannte Artikelgesetz soll nach Anhörung von Verbänden und Befassung im Senat bis Januar 2023 vom Abgeordnetenhaus beschlossen werden.

Knapp die Hälfte der Lehrkräfte profitieren von Neuregelung

An Berlins Schulen arbeiten derzeit rund 34.000 Lehrerinnen und Lehrer. Die Bildungsverwaltung geht davon aus, dass rund 16.000 derzeit angestellte Lehrkräfte verbeamtet werden können. Allein von der Anhebung der Altersgrenze könnten rund 3.500 profitieren. Bei rund 5.000 Lehrern sei das aus Altersgründen nicht möglich. Etwa ein Drittel der Lehrer ist bereits verbeamtet. Das geschah entweder in früheren Zeiten in Berlin oder in anderen Bundesländern.

Slotty betonte, dass auch Lehrerinnen und Lehrer verbeamtet werden können, wenn sie im Verlauf dieses Schuljahres 2022/23 ihren 52. Geburtstag gefeiert haben beziehungsweise feiern. Wer beispielsweise im September 52 wurde oder es im Dezember wird, profitiert also noch von der Regelung, obwohl er die Altersgrenze überschritten hat.

Weitere Regelungen zu Funktionsstellen und zur Beschäftigung von Pensionären

Geregelt werden im Gesetz auch Detailfragen wie die Anerkennung von Probezeiten oder die Einstufung von Lehrkräften in Funktionsstellen, etwa Schulleiter. Für pensionierte Lehrer werden neue finanzielle Anreize für eine weitere Tätigkeit geschaffen. Für Pädagogen, die nicht verbeamtet werden können, soll laut Bildungsverwaltung von der rot-grün-roten Koalition im Abgeordnetenhaus eine Kompensationslösung erarbeitet und dann gemeinsam mit dem Gesetz beschlossen werden.

dpa

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