Bundesregierung lehnt Reduzierung der Arbeitszeit für Bundesbeamte ab
In ihrer Anfrage verwies die Fraktion Die Linke darauf, dass in den Jahren 2004 und 2006 die damalige Bundesregierung die weiterhin gültige Arbeitszeitverordnung für Bundesbeamte verabschiedet habe, nach der deren Arbeitszeit von 39 auf 40 und im zweiten Schritt auf 41 Stunden erhöht worden sei. Mit dieser Erhöhung der Arbeitszeit sollten die Beamten der Fraktion zufolge "einen Anteil zur Haushaltskonsolidierung leisten, also Stellenstreichungen durch Mehrarbeit auffangen".
Bundesregierung will Haushalt konsolidieren
In ihrer Antwort legt die Bundesregierung dar, dass sie zur Thematik der Arbeitszeitreduzierung im Petitionsausschuss ausführlich Stellung bezogen habe. Es sei unter anderem angeführt worden, "dass im Sinne einer auf Nachhaltigkeit angelegten Haushaltsführung am Ziel der Konsolidierung der öffentlichen Haushalte festgehalten werden muss".
Arbeitszeitreduzierung würde Mehrkosten in Höhe von 371 Millionen Euro verursachen
Die Reduzierung von 41 Stunden auf 39 Stunden würde der Bundesregierung zufolge einen Mehrbedarf an 9.294 Beamten und "Kosten in Höhe von zirka 371 Millionen Euro pro Jahr (nur Besoldung) ergeben". Dem liege folgende Modellrechnung zu Grunde: Wenn die 181.250 Beamten des Bundes (Stand: 30. Juni 2017) "zwei Stunden weniger pro Woche arbeiten, führt dies zu einer wöchentlichen Reduzierung um 362.500 Stunden, die personaltechnisch aufgefangen werden müsste". Diese Stundenanzahl geteilt durch 39 (neue regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit) ergebe einen zusätzlichen Bedarf von 9.294 Beamten. "Ausgehend von einer durchschnittlichen A10-Besoldung (zirka 40 000 Euro im Jahr) ergibt dies einen Kostenfaktor von zirka 371 Millionen Euro pro Jahr mit entsprechenden Folgen für die Versorgungsverpflichtungen", heißt es in der Antwort weiter.
Bei einer Reduzierung der wöchentlichen Arbeitszeit um eine Stunde würden sich die Kosten laut Vorlage entsprechend halbieren, mithin also einen personellen Mehrbedarf von 4.647 Beamten und einen Kostenfaktor von zirka 186 Millionen Euro verursachen.
-
Entgelttabelle TVöD/VKA
828
-
Berechnung der Tauschtage und des Umwandlungsbetrags
751
-
Krankmeldung im öffentlichen Dienst
7111
-
Voraussetzungen und Geltendmachung der Tauschtage
695
-
Urlaubsübertragung und Urlaubsverfall im öffentlichen Dienst
6432
-
Urlaubsanspruch auch bei Erwerbsminderungsrente
397
-
Zwölftelung des Urlaubsanspruchs im öffentlichen Dienst
322
-
Probezeitkündigung im öffentlichen Dienst - das gilt es zu beachten
3152
-
Hilfsweise ordentliche Kündigung „zum nächstmöglichen Termin“
254
-
Keine Jahressonderzahlung nach § 20 TVöD bei Renteneintritt
2212
-
Entgelttabelle TV-Ärzte/VKA
17.09.2026
-
Entgelttabelle TV-V
17.09.2026
-
Entgelttabelle TV-Hessen
17.09.2026
-
Entgelttabelle Pflegedienst
17.09.2026
-
Entgelttabelle TVöD - Sozial- und Erziehungsdienst
17.09.2026
-
Entgelttabelle TVöD/VKA
17.09.2026
-
Entgelttabelle TVöD/Bund
17.09.2026
-
Entgelttabelle TV-L Sozial- und Erziehungsdienst
17.09.2026
-
Entgelttabelle TV-L
17.09.2026
-
Grenzen der Haftung eines Arbeitgebers nach Diskriminierung
15.09.2026