Für Immobilienbetreiber bringt das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) konkrete Vorgaben. Bei Wohngebäuden mit mehr als zehn Stellplätzen muss im Falle eines Neubaus, aber auch bei einer umfassenden Sanierung jeder einzelne Stellplatz mit einem Leerrohr für eine künftige Verkabelung ausgestattet werden. Bei Nichtwohngebäuden gilt das für jeden fünften Stellplatz. Bis 2025 müssen zudem alle Nichtwohnimmobilien mit mehr als 20 Stellplätzen mit mindestens einem Ladepunkt ausgestattet sein.
Das GEIG wirkt für die Branche zu starr. Es wird in der jetzigen Form keine Refinanzierungen ermöglichen
Ausnahmen gibt es auch hier. Sie gelten für kleine und mittelständische Unternehmen, wenn ihnen die Immobilie gehört und sie von ihnen genutzt wird oder wenn die Installation der Ladeinfrastruktur sieben Prozent der gesamten Sanierungskosten übersteigt.
Das GEIG stößt gerade bei der Immobilienwirtschaft wegen dieser starren Vorgaben nicht unbedingt auf große Gegenliebe. Insbesondere di...
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