Kommunale Wärmeplanung nicht ohne Quartierslösung
Das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) hat die Ergebnisse eines Stakeholder-Dialogs zur kommunalen Wärmeplanung mit Empfehlungen veröffentlicht. Am Austausch teilgenommen haben unter anderem der Spitzenverband der Wohnungswirtschaft GdW und der Zentrale Immobilien Ausschuss (ZIA).
Die Zahl der adressierten Themen und unterschiedlichen Akteure zeigt den Umfang der von der Wärmeplanung betroffenen Handlungsfelder und Herausforderungen. Das Papier fasst zentrale Aussagen aus vier Arbeitsgruppen zusammen.
Praxisnahe und effiziente Wärmeplanung
Die Handlungsempfehlungen im Überblick:
Datenerhebung, -bereitstellung und -auswertung vereinfachen
- Zur Verringerung des Aufwands für die Kommunen soll möglichst der Bund in Abstimmung mit den Ländern Daten für eine grundlegende Bestands- und Potenzialanalyse in Form einer bundesweit einheitlichen und zugänglichen Datenbasis zentral bereitstellen. Für die Schaffung dieser einheitlichen Datenbasis soll der Bund eine Projektgruppe initiieren, um die konzeptionellen Grundlagen zu erarbeiten.
- Der Bund soll in Abstimmung mit den Ländern und Kommunen einen Prozess zur Einrichtung einer bundesweit einheitlichen und praxisnahen Erfassung der Ergebnisdaten der kommunalen Wärmepläne auf den Weg bringen und umsetzen.
Kleine Kommunen unterstützen
- Der Bund soll durch die Veröffentlichung geeigneter Argumentationshilfen, Arbeitshilfen und Kurzinformationen insbesondere in kleinen Kommunen die Akzeptanz der Wärmeplanung erhöhen und den Arbeitsaufwand verringern.
- Der Bund soll die Verzahnung zwischen dem Wärmeplanungsgesetz und dem Gebäudeenergiegesetz vereinfachen, um bestehende Missverständnisse auszuräumen und die Akzeptanz der Wärmeplanung zu steigern.
Nutzung bauplanungsrechtlicher Instrumente erleichtern
- Der Bund soll den Kommunen einen Praxisleitfaden zur Verfügung stellen, um an der Schnittstelle von Wärmeplanung und Bauleitplanung mit konkreten Hinweisen und Beispielen zu erläutern, wie die Instrumente des Flächennutzungsplans und des Bebauungsplans die Wärmeplanung unterstützen können
Genossenschaften beim Aufbau kleiner Wärmenetze fördern
- Länder und Kommunen sollen Genossenschaften, die Wärmenetze aufbauen und betreiben wollen, beratend und administrativ unterstützen sowie Genossenschaften in geeigneten Fällen Bürgschaften zur Verfügung stellen.
Abstimmung Wärmeplanung und Planung von Energieinfrastrukturen
- Bund und Länder sollen die Kommunen durch praxisnahe Unterstützungsangebote (zum Beispiel Leitfäden und Schulungsangebote) in die Lage versetzen, die Wärmeplanung besser und effizienter mit den Betreibern von Energieinfrastrukturen zu koordinieren. Die Abstimmung mit den Betreibern von Strom- und Gasverteilnetzen sowie den Wärmenetzbetreibern sollte dabei – wie im Wärmeplanungsgesetz vorgesehen – durch frühzeitige gegenseitige Beteiligung erfolgen.
- Kommunen und Betreiber der Strom- und Gasverteilnetze sowie Wärmenetzbetreiber sollen abgestimmte Ausgangsdaten und zentrale Annahmen für die zukünftige Wärmeversorgung entwickeln und sie Bürgern gegenüber kommunizieren.
Quartierslösungen für treibhausgasneutrale Wärmeversorgung nutzen
- Der Bund soll mit einem Praxisleitfaden mit konkreten Hinweisen und Beispielen verdeutlichen, in welchen Fällen Quartiersansätze zu einer schnelleren und einfacheren Umsetzung von Wärmenetzprojekten beitragen können.
- Der Bund soll in Anlehnung an das KfW-Programm "Energetische Stadtsanierung" finanzielle Fördermöglichkeiten für Quartierslösungen einschließlich einer temporären fachlichen Beratungs-, Kommunikations- und Umsetzungshilfe zur Verfügung stellen. Eine Fortführung der Förderrichtlinie ist vorbehaltlich des Beschlusses des Haushaltsgesetzgebers vorgesehen.
Zum BBSR-Ergebnispapier "Stakeholder-Dialog Wärmeplanung" (Download)
Gasnetze sollen stillgelegt werden: Folgen für Hauseigentümer
Bis zum Jahr 2045 ist der Abbau der Erdgasnetze im Zuge der Wärmewende bis 2045 vorgesehen – auch im Gebäudebereich. Das müssen Hauseigentümer wissen. Augsburg setzte das als erste Stadt in Deutschland um, wie das "Handelsblatt" berichtete: Gaskunden bekamen hier bereits im Frühjahr 2024 Briefe, die ein Ende der Belieferung mit Erdgas in zehn Jahren ankündigen.
Im Zuge der Wärmewende werden Gasverteilnetze in Zukunft weniger genutzt und zum Teil stillgelegt werden müssen, heißt es auch in einer Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) und Forschern der Europa-Universität Flensburg sowie der Technischen Universität Berlin. Die Kommunen gingen das nicht mit der eigentlich nötigen Konsequenz an. Im Fokus der Studie stand die Frage, inwiefern der Abbau der Erdgasinfrastruktur mit kommunaler Wärmeplanung und Rekommunalisierung des Gasgeschäfts planvoller vorangetrieben werden könnte.
Mit dem Rückkauf von Gasnetzen hätten Kommunen mehr Einfluss auf die Gasversorgung, doch damit allein wäre die Wärmewende noch nicht geschafft. Laut Energiewirtschaftsgesetz müssen bestehende Netze weiter betrieben werden, solange auch nur vereinzelt Haushalte an das Netz angeschlossen sind. Wenn weniger Erdgaskunden über die Netzentgelte dasselbe Gasverteilnetz wie heute finanzieren müssten, könnte laut DIW-Studie die Akzeptanz der Wärmewende leiden, zum Beispiel bei Mietern, die keinen Einfluss auf ihre Heizanlage haben. Die Studienautoren plädieren ebenfalls für deutlich mehr Unterstützung des Bundes für Länder und Kommunen.
Kommunale Wärmeplanung: So geht es weiter
Knapp die Hälfte aller Städte und Gemeinden in Deutschland hätten damit begonnen, eine kommunale Wärmeplanung zu erstellen, heißt es in einer Analyse des BBSR (Stand Anfang Mai 2025), die im August veröffentlicht wurde. 4,5 Prozent der Kommunen hätten ihren Wärmeplan bereits abgeschlossen. Zwei Drittel (66 Prozent) der Bevölkerung lebten in Kommunen mit begonnener Wärmeplanung, weitere 16 Prozent in Städten Gemeinden mit bereits fertigen Plänen. "Gemessen an den gesetzlichen Fristen ist dieser Stand als deutlicher Fortschritt zu bewerten", so das Bundesinstitut.
Die kommunale Wärmeplanung soll in Großstädten ab Mitte 2026 und für die restlichen Kommunen ab Mitte 2028 vorliegen. Hauseigentümer sollen dann Klarheit haben, ob sie zum Beispiel an ein Fernwärmenetz angeschlossen werden oder ob sie sich bei einer neuen Heizung um eigene dezentrale Lösungen kümmern sollen.Das BBSR will den Prozess weiterhin mit Analysen und Datenaufbereitungen begleiten.
Das könnte Sie auch interessieren:
Wärmeplanungsgesetz: Das betrifft Hauseigentümer
-
Aufwertung der Baualtersklasse: Reicht's für die Mieterhöhung?
153
-
Solarstrom für Mieter: Leitfaden und Mustervertrag
1321
-
Asbest im Boden entfernen: Kosten und Vorschriften
105
-
Ladeinfrastruktur im Mehrparteienhaus: Die Förderung
104
-
Verbot von Bleirohren: Letzte Frist läuft am 12. Januar ab
99
-
Parkettschäden, Schimmel & Co. – Obhutspflicht des Mieters
67
-
Mitarbeiterwohnungen: Steuervorteile und Förderung
52
-
Bauen für die Bundeswehr: mehr und schneller
45
-
Mieter insolvent – Was bleibt dem Vermieter?
42
-
Zweckentfremdung: Neues Gesetz in Schleswig-Holstein
38
-
Kampagne der Wohnungswirtschaft gegen häusliche Gewalt
15.01.2026
-
Digitalpioniere: Bewerbungsstart für 2026
15.01.2026
-
Neuer Stimmungsindex für die Wohnungswirtschaft
14.01.2026
-
DW-Zukunftspreis 2026: Frist verlängert!
14.01.2026
-
Bauen für die Bundeswehr: mehr und schneller
06.01.2026
-
Neue Rahmenvereinbarung für das serielle Sanieren
05.01.2026
-
Verbot von Bleirohren: Letzte Frist läuft am 12. Januar ab
05.01.2026
-
EU-Pläne für bezahlbares Wohnen
19.12.2025
-
Wandel beginnt mit dem Menschen
19.12.2025
-
Authentisch und informativ kommunizieren
18.12.2025