Zero Emission Building – alles eine Frage der Definition
Wenn sich energetische Investitionen angeblich finanziell rechnen – warum kann Deutschland dann noch keinen durchsanierten Gebäudebestand vorweisen? Diese Frage stellt eine Studie im Auftrag des Spitzenverbands der Wohnungswirtschaft (GdW) von Prof. Dr. Nikolas Müller von der EBS Universität in Oestrich-Winkel. Diese hat laut GdW-Präsident Axel Gedaschko gezeigt, dass die Grenzkosten der Energieeinsparung im Gebäudebestand längst überschritten sind.
Energiestandard: Investitionen übersteigen Refinanzierbarkeit
Die Investitionen in die angestrebte Wärmewände überstiegen die mögliche Refinanzierbarkeit aus den Energiekostenersparnissen massiv, heißt es in der Untersuchung. Die Folge: Flächendeckende Vollsanierungen führen für Eigentümer und auch für Mieter zu zusätzlichen Kosten.
"Die Studienergebnisse zeigen für den GdW-Bestand, dass von einer finanziellen Vorteilhaftigkeit bei einer flächendeckenden gebäudebezogenen Effizienzsteigerung nicht mehr gesprochen werden kann", so Gedaschko. Durch diese hohen Standards bestehe die Gefahr, dass auch weiterhin kaum Sanierungsmaßnahmen durchgeführt würden – in der Folge blieben dann sowohl energetische Effizienzsteigerungen als auch der Klimaschutz auf der Strecke.
Zero Emission Building statt Effizienzhaus 55
Die Studie schlägt deshalb einen anderen Ansatz vor. Für den Gesamterfolg der Klimaschutzmaßnahmen im Wohngebäudebereich komme es zuallererst darauf an, dass flächendeckend Maßnahmen mit dem besten Kosten-Nutzen-Verhältnis ermöglicht würden. Dies sei durch ein "niedertemperaturfähiges" Zero Emission Building (ZEB) möglich: Das sei deutlich kostengünstiger als ein Effizienzhaus 55 (EH55). Zugleich lasse sich durch die Kombination einer hinreichenden Energieeffizienz mit einem zusätzlichen Ausbau erneuerbarer Energien in der Summe die gleiche Klimaschutzleistung erreichen. Damit sei das ZEB auch sozialverträglicher und sparten dem Staat Kosten.
Studie "Mehrkosteneffizienz alternativer Zero Emission Building (ZEB) Definitionen" (PDF)
Das könnte Sie auch interessieren:
EU verzichtet auf harte Sanierungspflicht für Wohnungen
-
Solarstrom für Mieter: Leitfaden und Mustervertrag
1841
-
Aufwertung der Baualtersklasse: Reicht's für die Mieterhöhung?
166
-
Asbest im Boden entfernen: Kosten und Vorschriften
151
-
E-Mobilität im Mehrparteienhaus: Die Förderung
112
-
Lehren aus dem Berliner Stromausfall
80
-
Parkettschäden, Schimmel & Co. – Obhutspflicht des Mieters
68
-
Verbot von Bleirohren: Letzte Frist läuft am 12. Januar ab
46
-
Mitarbeiterwohnungen: Steuervorteile und Förderung
43
-
Lohnt sich die Prüfung zum Zertifizierten Verwalter?
432
-
Zweckentfremdung: Neues Gesetz in Schleswig-Holstein
37
-
Kündigung von Mietvertrag bei häuslicher Gewalt
12.03.2026
-
"Digitalisierung ist kein Projekt, sondern ein Prozess"
12.03.2026
-
Zahlen und der tägliche Wahnsinn in der Wohnungswirtschaft
11.03.2026
-
Mieten in Berlin steigen um bis zu elf Prozent
06.03.2026
-
Von Null auf Zukunft
06.03.2026
-
Kooperation statt Konkurrenz
06.03.2026
-
Hoch hinaus: Serielle Sanierung trifft Aufstockung
05.03.2026
-
Instandhaltung sichern im Handwerkermarkt: Mehr Auswahl. Schnellere Vergabe. Struktur statt Zufall.
05.03.2026
-
Innovationsbooster: Startups und die Wohnungswirtschaft
05.03.2026
-
Wie man Müllbergen zu Leibe rückt
05.03.2026