Zero Emission Building – alles eine Frage der Definition
Wenn sich energetische Investitionen angeblich finanziell rechnen – warum kann Deutschland dann noch keinen durchsanierten Gebäudebestand vorweisen? Diese Frage stellt eine Studie im Auftrag des Spitzenverbands der Wohnungswirtschaft (GdW) von Prof. Dr. Nikolas Müller von der EBS Universität in Oestrich-Winkel. Diese hat laut GdW-Präsident Axel Gedaschko gezeigt, dass die Grenzkosten der Energieeinsparung im Gebäudebestand längst überschritten sind.
Energiestandard: Investitionen übersteigen Refinanzierbarkeit
Die Investitionen in die angestrebte Wärmewände überstiegen die mögliche Refinanzierbarkeit aus den Energiekostenersparnissen massiv, heißt es in der Untersuchung. Die Folge: Flächendeckende Vollsanierungen führen für Eigentümer und auch für Mieter zu zusätzlichen Kosten.
"Die Studienergebnisse zeigen für den GdW-Bestand, dass von einer finanziellen Vorteilhaftigkeit bei einer flächendeckenden gebäudebezogenen Effizienzsteigerung nicht mehr gesprochen werden kann", so Gedaschko. Durch diese hohen Standards bestehe die Gefahr, dass auch weiterhin kaum Sanierungsmaßnahmen durchgeführt würden – in der Folge blieben dann sowohl energetische Effizienzsteigerungen als auch der Klimaschutz auf der Strecke.
Zero Emission Building statt Effizienzhaus 55
Die Studie schlägt deshalb einen anderen Ansatz vor. Für den Gesamterfolg der Klimaschutzmaßnahmen im Wohngebäudebereich komme es zuallererst darauf an, dass flächendeckend Maßnahmen mit dem besten Kosten-Nutzen-Verhältnis ermöglicht würden. Dies sei durch ein "niedertemperaturfähiges" Zero Emission Building (ZEB) möglich: Das sei deutlich kostengünstiger als ein Effizienzhaus 55 (EH55). Zugleich lasse sich durch die Kombination einer hinreichenden Energieeffizienz mit einem zusätzlichen Ausbau erneuerbarer Energien in der Summe die gleiche Klimaschutzleistung erreichen. Damit sei das ZEB auch sozialverträglicher und sparten dem Staat Kosten.
Studie "Mehrkosteneffizienz alternativer Zero Emission Building (ZEB) Definitionen" (PDF)
Das könnte Sie auch interessieren:
EU verzichtet auf harte Sanierungspflicht für Wohnungen
-
Solarstrom für Mieter: Leitfaden und Mustervertrag
1821
-
Aufwertung der Baualtersklasse: Reicht's für die Mieterhöhung?
178
-
Asbest im Boden entfernen: Kosten und Vorschriften
134
-
E-Mobilität im Mehrparteienhaus: Förderung startet
132
-
Mitarbeiterwohnungen: Standortvorteil und Steuerersparnis
73
-
Parkettschäden, Schimmel & Co. – Obhutspflicht des Mieters
46
-
Zweckentfremdung: Neues Gesetz in Schleswig-Holstein
45
-
Lohnt sich die Prüfung zum Zertifizierten Verwalter?
342
-
Verbot von Bleirohren: Letzte Frist läuft am 12. Januar ab
33
-
Gliederung des Jahresabschlusses von Wohnungsunternehmen
30
-
Glasfaserausbau in Mehrfamilienhäusern
01.04.2026
-
Unterjährige Verbrauchsinformation zum Energiesparen
01.04.2026
-
Mitarbeiterwohnungen: Standortvorteil und Steuerersparnis
31.03.2026
-
Sonne für alle
27.03.2026
-
Taugt das Beteiligungsmodell für die Wohnungswirtschaft?
25.03.2026
-
Aareon Summit 2026 rund um KI: Jetzt anmelden
24.03.2026
-
Instandhaltung sichern im Handwerkermarkt: Mehr Auswahl. Schnellere Vergabe. Struktur statt Zufall.
23.03.2026
-
Serielles Sanieren: Leitfäden und Checklisten
20.03.2026
-
Bund investiert neun Milliarden Euro in sozialen Wohnungsbau
20.03.20261
-
Mieter haben die besten Vermieter gewählt
20.03.2026