Änderungen bei Vergabe von BImA-Immobilien
"Wir brauchen dringend mehr bezahlbares Bauland, um mehr bezahlbaren Wohnraum in den angespannten Märkten zu schaffen", sagte GdW-Präsident Axel Gedaschko in Berlin. "Es ist daher sehr erfreulich, dass die BImA sich nun von der Vergabepraxis nach Höchstpreisgebot wegbewegt". Die Länder hatten im November 2017 einen entsprechenden Gesetzesantrag beschlossen. Der Bundestag hat dem Haushaltsgesetz inklusive den Änderungen bei der Vergabe bundeseigener Immobilien durch die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) am 5.7.2018 zugestimmt.
Öffnungsklausel: Weiterveräußerung an Dritte
Möglich ist künftig auch die Weiterveräußerung eines vergünstigt erworbenen Grundstücks an private Dritte, wenn die Kommune sich dieses Dritten zur Erfüllung der öffentlichen Aufgaben bedient. Durch die so genannte Öffnungsklausel werde es für Genossenschaften, kommunale Wohnungsgesellschaften und private Unternehmen einfacher, die Grundstücke für den Bau bezahlbaren Wohnraums zu nutzen, so Gedaschko. Einzelheiten soll eine Richtlinie zur verbilligten Abgabe von Grundstücken regeln.
Bundeseisenbahnvermögen: Erbbaurechte laufen aus
Der Beschluss des Bundestags sieht außerdem vor, dass das Gesamtvolumen der Preisnachlässe auf den Verkehrswert den bisherigen Betrag von 100 Millionen Euro überschreiten darf, wenn die verbilligte Abgabe von Grundstücken dem sozialen Wohnungsbau dient.
Der GdW-Chef appelliert darüber hinaus an den Bund, auch die Grundstücke des Bundeseisenbahnvermögens günstiger abzugeben. Ursprünglich wurden den Eisenbahn-Wohnungsgenossenschaften Erbbaurechte eingeräumt – diese laufen nun aus.
IVD: "Beim Erreichten nicht stehen bleiben"
Jürgen Michael Schick, Präsident des Immobilienverbandes IVD, äußerte sich zwar nicht explizit zur Änderung in Sachen Vergabe von BImA-Grundstücken, hofft aber im Hinblick auf die im neuen Beschluss angekündigten Maßnahmen in puncto Eigentumsförderung und Bauoffensive auf eine neue Dynamik seitens der Regierung.
Der IVD-Präsident mahnt die Bundesregierung, auf dem Wohngipfel im Herbst drei Themen in den Vordergrund der Diskussion zu stellen: legislative Maßnahmen zur Baubeschleunigung, die fiskalische und monetäre Förderung des Wohnungsbaus sowie ergänzende Maßnahmen zum privaten Wohneigentumserwerb. "Wir dürfen bei dem Erreichten nicht stehen bleiben", so Schick.
-
Sonder-AfA für den Neubau von Mietwohnungen wird angepasst
2.3386
-
Mindesttemperatur in Wohnungen: Das gilt rechtlich
2.233
-
Effizienzhaus 55-Plus-Förderung startet: die Konditionen
2.0831
-
Degressive AfA für den Wohnungsbau: fünf Prozent, sechs Jahre
1.334
-
Verkürzte Nutzungsdauer, höhere jährliche Abschreibung
9952
-
Was die Grundsteuer 2025 für Vermieter und Mieter bedeutet
7491
-
Energetische Sanierung: Kosten von der Steuer absetzen
658
-
Hydraulischer Abgleich und Heizungscheck: alle Infos
4971
-
Bundesfinanzministerium plant Beschränkung bei Gutachten
443
-
Neuer CO2-Preis für 2027 gegen Preissprünge beim Heizen
331
-
Rechtliche und steuerliche Neuerungen ab 2026
23.12.2025
-
Härtere Gangart gegen Schwarzarbeit beschlossen
22.12.2025
-
Indexmieten beim Wohnen deckeln – mit fatalen Folgen?
22.12.2025
-
Das gibt der Bund im Jahr 2026 fürs Wohnen aus
19.12.2025
-
EZB lässt weiter auf eine Zinswende warten
18.12.2025
-
Verstoß gegen Mietpreisbremse: Tausende Rügen erfolgreich
18.12.2025
-
Vergesellschaftungsgesetz ohne Enteignungen
18.12.2025
-
Bayern verlängert Umwandlungsschutz für Mietwohnungen
17.12.2025
-
Gewerbemietverträge: Textform-Regelung ab Januar 2026
16.12.2025
-
Effizienzhaus 55-Plus-Förderung startet: die Konditionen
16.12.20251