Änderungen bei Vergabe von BImA-Immobilien
"Wir brauchen dringend mehr bezahlbares Bauland, um mehr bezahlbaren Wohnraum in den angespannten Märkten zu schaffen", sagte GdW-Präsident Axel Gedaschko in Berlin. "Es ist daher sehr erfreulich, dass die BImA sich nun von der Vergabepraxis nach Höchstpreisgebot wegbewegt". Die Länder hatten im November 2017 einen entsprechenden Gesetzesantrag beschlossen. Der Bundestag hat dem Haushaltsgesetz inklusive den Änderungen bei der Vergabe bundeseigener Immobilien durch die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) am 5.7.2018 zugestimmt.
Öffnungsklausel: Weiterveräußerung an Dritte
Möglich ist künftig auch die Weiterveräußerung eines vergünstigt erworbenen Grundstücks an private Dritte, wenn die Kommune sich dieses Dritten zur Erfüllung der öffentlichen Aufgaben bedient. Durch die so genannte Öffnungsklausel werde es für Genossenschaften, kommunale Wohnungsgesellschaften und private Unternehmen einfacher, die Grundstücke für den Bau bezahlbaren Wohnraums zu nutzen, so Gedaschko. Einzelheiten soll eine Richtlinie zur verbilligten Abgabe von Grundstücken regeln.
Bundeseisenbahnvermögen: Erbbaurechte laufen aus
Der Beschluss des Bundestags sieht außerdem vor, dass das Gesamtvolumen der Preisnachlässe auf den Verkehrswert den bisherigen Betrag von 100 Millionen Euro überschreiten darf, wenn die verbilligte Abgabe von Grundstücken dem sozialen Wohnungsbau dient.
Der GdW-Chef appelliert darüber hinaus an den Bund, auch die Grundstücke des Bundeseisenbahnvermögens günstiger abzugeben. Ursprünglich wurden den Eisenbahn-Wohnungsgenossenschaften Erbbaurechte eingeräumt – diese laufen nun aus.
IVD: "Beim Erreichten nicht stehen bleiben"
Jürgen Michael Schick, Präsident des Immobilienverbandes IVD, äußerte sich zwar nicht explizit zur Änderung in Sachen Vergabe von BImA-Grundstücken, hofft aber im Hinblick auf die im neuen Beschluss angekündigten Maßnahmen in puncto Eigentumsförderung und Bauoffensive auf eine neue Dynamik seitens der Regierung.
Der IVD-Präsident mahnt die Bundesregierung, auf dem Wohngipfel im Herbst drei Themen in den Vordergrund der Diskussion zu stellen: legislative Maßnahmen zur Baubeschleunigung, die fiskalische und monetäre Förderung des Wohnungsbaus sowie ergänzende Maßnahmen zum privaten Wohneigentumserwerb. "Wir dürfen bei dem Erreichten nicht stehen bleiben", so Schick.
-
Sonder-AfA für den Neubau von Mietwohnungen wird angepasst
1.5826
-
Gebäude-AfA: Nachweis für Nutzungsdauer wieder einfacher
9092
-
Degressive AfA für den Wohnungsbau: fünf Prozent, sechs Jahre
857
-
Neue Pflichten für Energieausweise ab Mai
762
-
Mindesttemperatur in Wohnungen: Die Rechtslage
7581
-
Energetische Sanierung: Kosten von der Steuer absetzen
636
-
Neuer CO2-Preis für 2027 gegen Preissprünge beim Heizen
6173
-
Hydraulischer Abgleich und Heizungsprüfung 2026
3751
-
CO2-Preis steigt – das betrifft Mieter und Vermieter
3507
-
Was die Grundsteuer 2025 für Vermieter und Mieter bedeutet
2861
-
Neue Nutzung für leerstehende Büros
17.03.2026
-
Mipim 2026 – Besser als vorhergesagt
16.03.2026
-
Klimaziele verfehlt: Lösungen für den Gebäudesektor
16.03.2026
-
Die Zukunft flüstert durch die Krise
16.03.2026
-
KI-Gesetz der EU: Rechte und Pflichten im Überblick
16.03.2026
-
Vergesellschaftungen in Berlin: das Gesetz
13.03.2026
-
Erbbaurechte: Hamburg überdenkt Bodenpolitik
12.03.20261
-
Verwaltungsgericht kassiert gesplittete Grundsteuer
11.03.2026
-
Ökonom warnt vor schärferer Mietpreisbremse
11.03.2026
-
Grundsteuer beim Bundesverfassungsgericht
10.03.20261