Neuer Vorstoß der Linken

Van Aken bringt Grundrecht auf Wohnen wieder ins Gespräch


Van Aken bringt Grundrecht auf Wohnen wieder ins Gespräch

Im Jahr 2020 hatten die Linken im Bundestag einen Entwurf für ein Gesetz vorgelegt, das bezahlbaren Wohnraum einklagbar machen sollte. Nun bringt Parteichef Jan van Aken das Thema wieder aufs Tablett und fordert ein Grundrecht auf Wohnen.

"Das Recht auf Wohnen gehört ins Grundgesetz", sagte Linken-Parteichef Jan van Aken der "Rheinischen Post". Dafür werde sich seine Partei mit Nachdruck einsetzen. "Wohnen ist zur Ware geworden, die sich immer weniger Menschen leisten können."

Die Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe beziffert die Zahl der Betroffenen auf mehr als 600.000 Menschen und sieht darin eine wachsende soziale Krise. Besonders in Ballungsräumen wie Berlin, München oder Frankfurt am Main sei bezahlbarer Wohnraum zunehmend knapp, während der soziale Wohnungsbau weiter zurückgehe.

Die CSU-Bundestagsabgeordnete Emmi Zeulner forderte, die Bedürfnisse wohnungsloser Menschen mehr in den Blick zu nehmen. Bundesbauministerin Verena Hubertz (SPD) hatte bereits im Juli 2025 erklärt: "Wohnungslosigkeit ist ein gesellschaftliches Problem, das wir angehen müssen. In so einem reichen Land wie Deutschland sollte niemand auf der Straße leben müssen", sagte sie dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND).

Recht auf Wohnen: Hohe Hürden für Grundgesetz-Änderung

Die Linken-Fraktion im Bundestag hatte im Jahr 2020 zur Zeiten der Großen Koalition unter Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) einen  Entwurf eines Gesetzes "zur Änderung des Grundgesetzes – Grundrecht auf Wohnen" vorgelegt, der die Schaffung eines Artikel 14a im Grundgesetz vorsah.

Darin heißt es: "Der Staat solle verfassungsrechtlich zu weitergehenden Maßnahmen und Instrumenten zur Lösung des sozialen Wohnraumproblems ermächtigt werden". Vorgesehen sind in dem Entwurf auch weitergehende Eingriffe in den Wohnungsmarkt.

Für eine Grundgesetzänderung gibt es hohe Hürden. Einem neuen Grundrecht auf bezahlbaren Wohnraum müssten Bundesrat und Bundestag mit einer Mehrheit von je zwei Dritteln zustimmen. Wie das Recht auf bezahlbares Wohnen in der Praxis durchgesetzt werden könnte, wäre das nächste Problem.

Von der Wohnungswirtschaft kam dazu viel Kritik. Statt ideologischer Debatten benötige man Maßnahmen für mehr Wohnungsbau, erklärte damals der Branchenverband GdW.

dpa

Schlagworte zum Thema:  Wohnraum , Miete , Grundgesetz
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