Baden-Württemberg verlängert und erweitert Senkung der Kappungsgrenze
Das Land Baden-Württemberg macht für weitere fünf Jahre von der Möglichkeit Gebrauch, die Kappungsgrenze für Mieterhöhungen in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt zu reduzieren. Seit Juli 2015 gilt in 44 Städten und Gemeinden eine abgesenkte Kappungsgrenze. Die Verordnung läuft Ende Juni 2020 aus. Die Landesregierung hat nun beschlossen, die Verordnung mit geänderter Gebietskulisse zu verlängern. Künftig gilt in 89 Städten und Gemeinden eine reduzierte Kappungsgrenze. Dabei sind 60 Kommunen neu auf der Liste, während 15 Kommunen, in denen bisher die Kappungsgrenze gesenkt war, herausfallen. In den erfassten Städten und Gemeinden dürfen Bestandsmieten innerhalb von drei Jahren um maximal 15 Prozent erhöht werden, während die Kappungsgrenze in nicht von der Gebietskulisse umfassten Gemeinden 20 Prozent beträgt.
Verordnung zur Kündigungssperrfrist
Ebenfalls mit geänderter Gebietskulisse um fünf Jahre verlängert wird die Verordnung zur Kündigungssperrfrist. Diese regelt die Frist, nach der Mietern nach Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen frühestens wegen Eigenbedarfs gekündigt werden darf. In den von der Verordnung erfassten Städten und Gemeinden beträgt diese Frist fünf Jahre gegenüber den generell geltenden drei Jahren. Die Verordnung gilt künftig in denselben 89 Städten und Gemeinden wie die Kappungsgrenzenverordnung.
Verlängerung der Mietpreisbremse bereits auf dem Weg
Bereits im März hatte die Landesregierung eine neue Verordnung zur Mietpreisbremse auf den Weg gebracht, die sich ebenfalls auf die 89 Städte und Gemeinden bezieht.
Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt in Baden-Württemberg
Die reduzierte Kappungsgrenze, die verlängerte Kündigungssperrfrist und die Mietpreisbremse gelten künftig in folgenden Städten und Gemeinden in Baden-Württemberg (Liste nach Landkreisen, Name des Landkreises fett hervorgehoben):
Stuttgart: Stuttgart
Böblingen: Leonberg, Sindelfingen
Esslingen: Denkendorf, Esslingen am Neckar, Kirchheim unter Teck, Nürtingen, Wendlingen am Neckar, Wernau (Neckar), Filderstadt, Leinfelden-Echterdingen
Göppingen: Eislingen/Fils
Ludwigsburg: Ditzingen , Kornwestheim, Ludwigsburg, Möglingen, Bietigheim-Bissingen, Remseck am Neckar
Rems-Murr-Kreis: Backnang, Fellbach, Waiblingen, Winnenden, Weinstadt, Kernen im Remstal
Heilbronn: Heilbronn
Landkreis Heilbronn Güglingen, Neckarsulm
Karlsruhe: Karlsruhe
Landkreis Karlsruhe: Bretten, Ettlingen
Heidelberg: Heidelberg
Mannheim: Mannheim
Rhein-Neckar-Kreis: Weinheim
Enzkreis: Heimsheim
Freiburg: Freiburg im Breisgau
Breisgau-Hochschwarzwald: Bad Krozingen, Badenweiler, Breisach am Rhein, Eichstetten am Kaiserstuhl, Gundelfingen, Hartheim am Rhein, Kirchzarten, March, Merzhausen, Müllheim, Neuenburg am Rhein, Schallstadt, Staufen im Breisgau, Umkirch
Emmendingen: Denzlingen, Emmendingen, Riegel am Kaiserstuhl, Waldkirch
Ortenaukreis: Kehl, Lahr/Schwarzwald, Meißenheim, Offenburg, Neuried, Kappel-Grafenhausen
Tuttlingen: Balgheim, Bubsheim
Konstanz: Büsingen am Hochrhein, Eigeltingen, Konstanz, Radolfzell am Bodensee, Reichenau, Singen (Hohentwiel)
Lörrach: Bad Bellingen, Fischingen, Grenzach-Wyhlen, Kandern, Lörrach, Rheinfelden (Baden), Rümmingen, Schallbach, Weil am Rhein
Waldshut: Lauchringen, St. Blasien
Reutlingen: Dettingen an der Erms, Eningen unter Achalm, Pliezhausen, Reutlingen, Wannweil
Tübingen: Bodelshausen, Tübingen
Ulm: Ulm
Bodenseekreis: Friedrichshafen, Überlingen
Ravensburg: Weingarten
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